Hallo d3spind,
ein Wechsel von einer Vollrente in eine Wunschteilrente nach § 42 SGB VI ist möglich. Es gibt keine "Obergrenze" für die Anzahl der Wechsel in eine Teilrente.
Bitte beachten Sie jedoch Folgendes:
Die Teilrente muss (formlos) beantragt werden. Der Wechsel in eine andere gewählte Teilrentenhöhe oder in eine Vollrente ist nur für die Zukunft möglich (Folgemonat Antrag). Die Teilrente wegen Alters ist zwischen 10,00 Prozent und maximal 99,99 Prozent frei wählbar.
Seit 01.01.2023 ist bei einer Altersrente mit Rentenabschlag keine Hinzuverdienstgrenze mehr zu beachten. Grundsätzlich ergibt sich daher wegen eines möglichen Hinzuverdienstes keine Notwendigkeit mehr, eine Altersteilrente zu beziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung