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Wechsel vom Angestellten zum Beamten - Versorgungslücke?

von clobi22.06.2018 | 21:54
1214 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich bin 42 Jahre alt und arbeite seit Okt. 1995 als Angestellter in Schicht- & Wechseldienst im öff. Dienst (mit einer dreimonatigen Unterbrechung 2014). Nun könnte ich eventuell (!) durch eine zusätzliche Ausbildung in 1,5 bis 2 Jahren Beamter werden. Würde ich, was eigentlich mein Wunsch ist, freiwillig gesetzlich versichert bleiben, hätte ich in etwa das gleiche Einkommen wie jetzt - nur das es noch weiter ansteigen kann, wogegen ich als Angestellter "am Ende der Fahnenstange" angekommen bin. Wegen Schicht- & Wechseldienst könnte ich als Beamter mit 62 in Pension gehen... doch wie sieht es mit der Rente/Pension aus? Bekomme ich am Ende eine fixe Summe, oder beziehe ich Pension mit 62 und Rente mit 65, sodaß ich drei Jahre eine Lücke habe? Lohnt es sich überhaupt, noch die Ausbildung zu absolvieren? Oder bin ich zu alt, um noch vom Beamtentum zu profitieren? Ich bedanke mich im Voraus für Tipps, Anregungen und Aufklärung!

5 Antworten

Beamteram 23.06.2018 | 12:15
Was soll denn diese Frage in einem Rentenforum der gesetzlichen RV? Wenn Sie es nicht mal hinbekommen, im Internet die offiziellen Beamtenbezüge zu recherchieren, wäre es besser Angestellter zu bleiben.
W*lfgangam 23.06.2018 | 13:57
Hallo Clobi, mein erster Eindruck ist: rein ins Beamtenverhältnis. Dafür spricht, dass Ihre Gehaltsperspektiven jetzt ausgereizt sind und dann nach oben noch Luft ist. Dafür spricht auch, dass Ihre Zeiten im ÖD auf die Versorgungsjahre wohl angerechnet werden können, um noch den max. Versorgungssatz zu erreichen. Wichtig, das mit Ihrer Dienststelle vorab zu klären. Aus Sicht Rente und VBL lassen sich Hochrechnungen anstellen, um vergleichende Beträge/aus heutiger Sicht, zur späteren Altersversorgung zu erhalten: Beschäftigter ./. Angestellter. Rente macht dabei die DRV, VBL ggf. zusätzlich Ihr örtliches Versicherungsamt im Rathaus ...wobei, das ist so simple, wenn man den VBL-Rechner bedient: https://www.vbl.de/de?t=/klassik/index Dagegen spricht zunächst die weiterhin bestehende freiwillige Versicherung der GKV. Aber erforderliche Familienversicherungen können das schon wieder aufwiegen. Der Beihilfeanspruch besteht ja parallel für ein paar mögliche Randleistungen. Sprechen Sie mit Ihrer Dienststelle aus Beamtensicht, was Sie im Alter erwartet, und mit den einschlägigen Beratungsstellen zur DRV, was da geht. Auch die VBL stellt Ihnen auf Nachfrage eine Hochrechnung zur Verfügung. Gruß w. PS: und denken Sie vielleicht auch ein bisschen an Ihr 'vorzeitiges' Ableben - was wird so oder so aus den Leistungen für die Hinterbliebenen.
clobiam 23.06.2018 | 18:14
Zunächst einmal möchte ich mich für die zahlreichen Antworten bedanken - auch bei denen, die scheinbar mächtig Druck auf dem Kessel haben. Es freut mich, wenn Sie nach dem Absenden Ihrer Worte etwas befreiter sind! Und seien Sie versichert: ich werde nach diesem Post nichts mehr schreiben, damit niemand sich weiter aufregen musss. Trotzdem ist es mir ein Bedürfnis zu erklären, dass ich nicht "ins Beamtentum flüchte". Mein Dienstherr kam auf MICH zu und fragte, ob ich nicht noch eine zus. Ausbildung machen möchte - außerdem finde ich es nicht verwerflich, nach Möglichkeiten zu suchen, etwas früher aus Schicht- und Wechseldienst zu kommen... Wie gesagt, seit 1995 existiert quasi kein Biorhythmus mehr. Wie dem auch sei: ich werde den Rat befolgen, mir meine Fragen an anderer Stelle beantworten zu lassen. Was ich noch sagen möchte: wir sind hier nicht bei Ikea. Das "Du" bei Menschen, die man nicht kennt, sollte man sich verkneifen. Nur meine Meinung. Allen Menschen alles Gute, clobi
W*lfgangam 23.06.2018 | 18:55
Zitat von clobi anzeigenausblenden
Hallo clobi, nehmen Sie es den Wochenend-Clowns im/jedem Forum nicht übel ...denn Sie wissen nicht, was Sie sonst tun sollen ;-) Ich kenne durchaus beide Seiten (selbst Beamter) und nebenbei hauptberuflich mit vorwiegend Rentenberatung im ÖD beschäftigt - Sie sind da zwar ein seltener 'Exot' mit Ihrer Frage, aber nicht der Einzige, der diesen Weg gehen will/hinterfragt ...da waren schon vereinzelt andere KollegInnen zur Nachfrage bei mir. Insofern kann ich mir durchaus ein Urteil bilden, was da alles dran hängt. Gruß w. PS: ...und 'Aufregen' allgemein ist die Würze für weitere Erkenntnisse – in Normalschicht werden Sie gelassener, ein weitere Grund für den Wechsel :-)
clobiam 23.06.2018 | 19:43
Gruß w. PS: ...und 'Aufregen' allgemein ist die Würze für weitere Erkenntnisse – in Normalschicht werden Sie gelassener, ein weitere Grund für den Wechsel :-)
Jetzt muss ich doch noch etwas schreiben... DANKE für Ruhe und Sachlichkeit! Noch ist ja nichts entschieden; nicht einmal ob ich die Ausbildung überhaupt machen darf (Stichwort Gesundheitsprüfung). post scriptum: an meiner täglichen Arbeit ändert sich übrigens (fast) nichts. Auch der Schicht- & Wechseldienst bleibt... daher auch der Wunsch, früher "Tschüss" sagen zu können ;-)
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