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Experten-Antwort

Wechsel von der Teilrente mit Abschlag in die Rente für besonders langjährig Versicherte?

von Conny10.08.2024 | 08:03
1089 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich möchte mit 63 Jahren in die Teilrente mit Abschlag gehen und weiterhin in Teilzeit zu arbeiten um die Abschläge auszugleichen. Mit dem Eintritt in die Teilrente habe ich auch gleichzeitig 47 Versicherungsjahre zusammen. Würde mir dann mit 65 auf Antrag die Rente für besonders langjährig Versicherte gewährt werden? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ein Wechsel von einer zur anderen Altersrente ist nicht möglich. Die Abschläge können höchstens durch eine Beitragszahlung gemindert/ausgeglichen werden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung
Antwort auf Dorothee SchaafJahrgang 1960 Teilrente ab 2023 50%, 12% Abzug. 45 Jahre jetzt erreicht. Kann ich jetzt in Vollrente ohne Abschläge auf den nicht in Anspruch genommenen Teil von 50%?

Hallo Dorothee Schaaf,

 

wir empfehlen Ihnen eine individuelle Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Konkrete Aussagen zu Ihrer individuellen Situation können in einem anonymen Forum nicht getroffen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

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6 Antworten

Königam 10.08.2024 | 08:25
Nein! Ein Wechsel von einer mit Abschlägen behafteten Rente (auch Teilrente) in eine andere Altersrente ohne Abschläge ist nicht möglich.
Schadeam 10.08.2024 | 08:28
Nein, wenn Sie mit 63 in Altersrente gehen können Sie nicht mehr später in eine andere Altersrente wechseln. PS: warum Teilrente? Da es keine Hinzuverdienstgrenze mehr gibt, könnten Sie ab 63 auch in Vollrente gehen und weiter (auch voll) arbeiten. Ist letztlich alles ein Rechenspiel unter Berücksichtigung der Steuern, einer möglichen Betriebsrente, möglichem Krankengeld bei weiterer Arbeit und der eigenen Lebenserwartung......und etwaiger künftiger Rechtsänderungen. Wenn die AR für bes. langj. Versicherte mit 65 möglich ist, sind Sie im besten Fall Jahrgang 64 und es dauert noch einige Zeit bis Sie 63 Jahre alt sind - frühestens irgendwann 2027 (oder noch später) - dan kann noch viel passieren.
Keine Chanceam 10.08.2024 | 08:48
Nein, auf keinen Fall. Die erste Altersrenten-Art (egal ob als Voll- oder Teilrente), bei Ihnen dann die "Rente für langjährige Versicherte" mit Abschlägen bleibt Ihnen bis zum Lebensende. Der Wechsel in eine andere Altersrenten-Art ist gesetzlich ausgeschlossen.
Andere Möglichkeitam 10.08.2024 | 10:35
Falls Sie jetzt schon 63 Jahre alt sind, sind Sie Jahrgang 1960 oder 1961. Dann könnten Sie auch mit 64 Jahren und 4 Monaten bzw. mit 64 Jahren und 6 Monaten schon in die völlig abschlagsfreie "Rente für besonders langjährig Versicherte" gehen (die mindestens 45 JAhre Wartezeit haben Sie ja dann beisammen laut Ihren Angaben). Wäre vielleicht auch eine Überlegung wehrt. Spart jedenfalls enorme Abschläge. Weiterarbeiten, hinzuverdienen und auch Rentenbeiträge weiterzahlen können Sie dann natürlich trotzdem, wenn Sie wollen und können.
Dorothee Schaafam 24.07.2025 | 18:43
Danke, habe ich jetzt auch von der Rentenberatung erfahren. War mir klar, dass die Abschläge auf die 50% lebenslang bleiben. Mein Denkfehler war, auf die restlichen 50% nach 45 jahren(jetzt erreicht), keine Abschläge zu bekommen, wenn ich vor dem (in meinem Fall 66 Jahre und 3 Monate)meine Vollrente beziehe!
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