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Experten-Antwort

Wechsel von der teilweisen Erwerbsminderungsrente in die vorgezogene Altersrente und Erwerb neuer Rentenpunkte durch Weiterarbeit.

von Anke20.10.2025 | 10:31
387 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wenn ich jetzt von der teilw. Erwerbsminderungsrente in die vorgezogene Altersrente wechsle, dann habe ich Bestandsschutz, weil ich durch die Erwerbsminderung weniger Entgeltpunkte habe. Das hat mir die DRV schon ausgerechnet. Mit der Regelaltersrente kommen die neuen Entgeltpunkte hinzu, da ich in Teilzeit weiterarbeiten werde. Wie werden die neuen Entgeltpunkte berechnet, wenn ich dann in die Altersrente komme? Werden die neuen Entgeltpunkte dann zu der bestandsgeschützten vorgezogenen Altersrente einfach hinzugezogen oder wird wieder eine ganz neue Berechnung für das ganze Erwerbsleben gemacht? Kann dann das Ergebnis sein, dass ich gar keine höhere Rente bekomme, obwohl ich drei Jahre weitergearbeitet habe?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anke,

 

wenn Sie neben dem Bezug einer Altersrente Beschäftigt sind, werden gemäß § 76d SGB VI Zuschläge an Entgeltpunkten ermittelt.

 

Es ist richtig wie Sie schreiben, dass sich eine Weiterbeschäftigung in Ihrem konkreten Fall wenig bis gar nicht rentensteigend auswirken kann. Die Zuschläge nach § 76d SGB VI erhöhen nur die für die laufende Rente ermittelten persönlichen Entgeltpunkte, nicht die besitzgeschützten persönlichen Entgeltpunkte aus der Vorrente. Die unter Berücksichtigung der Zuschläge nach § 76d SGB VI ermittelten persönlichen Entgeltpunkte für die laufende Altersrente werden mit den (unveränderten) besitzgeschützten persönlichen Entgeltpunkten verglichen. Der höhere Wert wird dann der weiteren Rentenberechnung zugrunde gelegt.

 

Freundliche Grüße

 

Ihr Expertenteam

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4 Antworten

Komplexam 20.10.2025 | 11:08
Das kommt wirklich auf den konkreten Einzelfall an. Das hängt davon ab, in welchem Alter Sie in die vorgezogene Altersrente wechseln, wie lange Sie noch haben bis zu Ihrer persönlichen Regelaltersgrenze und vor allem, bis zu welchem Alter die Zurechnungszeit aus Ihrer EM-Rente dauert. Entgeltpunkte, die Sie nach dem vorgezogenen Alterrentenbeginn, aber VOR dem Auslaufen der Zurechnungszeit-Entgeltpunkte erwirtschaften, werden Ihre Altersrente sehr wahrscheinlich nicht erhöhen, und falls doch, dann nur um den Entgeltpunkt-Anteil, der HÖHER ist als die bereits eingerechneten Zurechnungs-Entgeltpunkte aus der EM-Rente für den gleichen Zeitraum. Spätere Entgeltpunkte erhöhen Ihre Rente aber bei Erreichen der Regelaltersgrenze und dann jeweils zum 1.7. des Folgejahres. Solange Sie Ihre Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, müssen Sie aber Renten-Pflichtbeiträge zahlen, da gibt es kein Wahlrecht.
Zoraam 20.10.2025 | 15:46
Die traurige Wahrheit ist, ich habe nach dem Wechsel noch fünf Jahre 50.000 € verdient und trotzdem gab es nicht einen müden Euro mehr Rente. Aber es wurde Ihnen ja hier schon sehr genau erläutert.
Icham 21.10.2025 | 05:29
Was soll daran traurig sein? Immerhin haben Sie ja durch die Zurechnungszeit schon mehr Rente bekommen. Und trotz Erwerbsminderungerente konnten Sie immerhin noch 50 000 dazu verdienen. Ich als wirklich kranker EM Rentner konnte danach keine Stunde arbeiten.
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