Hallo Anke,
wenn Sie neben dem Bezug einer Altersrente Beschäftigt sind, werden gemäß § 76d SGB VI Zuschläge an Entgeltpunkten ermittelt.
Es ist richtig wie Sie schreiben, dass sich eine Weiterbeschäftigung in Ihrem konkreten Fall wenig bis gar nicht rentensteigend auswirken kann. Die Zuschläge nach § 76d SGB VI erhöhen nur die für die laufende Rente ermittelten persönlichen Entgeltpunkte, nicht die besitzgeschützten persönlichen Entgeltpunkte aus der Vorrente. Die unter Berücksichtigung der Zuschläge nach § 76d SGB VI ermittelten persönlichen Entgeltpunkte für die laufende Altersrente werden mit den (unveränderten) besitzgeschützten persönlichen Entgeltpunkten verglichen. Der höhere Wert wird dann der weiteren Rentenberechnung zugrunde gelegt.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam