Hallo Otto,
alle Entgeltpunkte, die der Rentenberechnung der Erwerbsminderungsrente zugrunde gelegt wurden und mit diesem Zugangsfaktor multipliziert wurden, erhalten auch in der Altersrente für besonders langjährig Versicherte diesen Zugangsfaktor. Das bedeutet, dass Ihre Rente sich durch den Wechsel in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wahrscheinlich nicht erhöhen wird. Sie kann auch nicht weniger werden, da Sie einen Besitzschutz auf die Höhe der Erwerbsminderungsrente haben. Die Rente würde sich nur dann noch eventuell erhöhen, wenn Sie noch Beiträge in die Rentenversicherung zahlen würden, ab dem Zeitpunkt, ab dem die sogenannte Zurechnungszeit nicht mehr greift ( Die Zurechnungszeit ist eine Zeit, die, wenn die Rente im Jahr 2018 begonnen hat bis zum 62. Lebensjahr und 6 Monate gewährt wird, welche mit dem Durchschnittswert Ihres gesamtes Versicherungslebens bewertet wird). Inwiefern dies aber tatsächlich als sinnvoll zu erachten ist, sollten Sie mit Ihrem Rentenversicherungsträger in einer Auskunft- und Beratungsstelle der klären. Hierzu folgender Link, um auch die richtige Stelle zu finden:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html
P.S. Sind Sie sicher, dass im Rentenbescheid als Regelaltersgrenze 2014 angegeben wurde und nicht 2024? Dies wäre bei Ihrem Jahrgang wahrscheinlicher.