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Experten-Antwort

wechsel von mütterrente

von klaus10000010.01.2024 | 14:22
234 Ansichten
11 Antworten
Hallo liebe Leute, meine Frau geht 1.8.2027 in Rente. Ich bin schon 1 Jahr in Rente. Kann ich noch den V0800 beantragen und wenn genehmigt nach her auf meine Frau wieder um stellen ? Mit freundlichen Grüßen Klaus100000

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.01.2024 | 08:46

Hallo klaus 100000,

 

die Kindererziehungszeiten werden dem Elternteil zugeordnet, der die Kinder überwiegend erzogen hat. Wenn Ihre Frau diese Zeiten bereits für sich beantragt hat, hat eine entsprechende Zuordnung schon stattgefunden und kann auch nicht mehr geändert werden.

Eine Umstellung und spätere Änderung ist daher ausgeschlossen, da ansonsten diese Zeiten doppelt berücksichtigt werden würden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

Rückfrageam 10.01.2024 | 14:30
Sie sollten sich schon einig sein, wer das Kind/die Kinder damals erzogen hat. Verstehe ich das richtig, dass sie jetzt die Erziehungszeiten für sich nutzen möchten, solang Ihre Frau noch nicht in Rente ist und wenn Ihre Frau dann das Rentenalter erreicht hat, es auf sie umstellen? Was versprechen Sie sich davon?
Galgenhumoram 10.01.2024 | 14:34
Nein, da funktioniert nicht. Wenn die Kindererziehungszeiten rechtmäßig bei Ihrer Frau anerkannt wurden, kann nicht wies gerade passt, hin und her gewechselt werden.
Schadeam 10.01.2024 | 15:02
Rückfrage schrieb

Ich möchte jetzt schon die Rente für die drei Kinder bekommen . Da ich wohl vor meiner Frau gehe werde ist die Umstellung für uns sinnvoll. So die Idee.

In 99% dieser Fälle sind die Kindererziehungzeiten längst im Rentenkonto der Frauen gespeichert. Wenn Madame in 3 Jahren in Rente geht, ist die Kontenklärung längst gelaufen Sie hätten nur dann eine Chance, wenn Sie damals die Kinder überwiegend erzogen haben (z.B. weil Sie Hausmann und die Frau berufstätig war). Und wenn Sie die Zeiten zu recht bekommen würden, wäre das aber dann nicht mehr wechselbar sondern gilt für alle Zeit. Aber wahrscheinlich viel Lärm um nichts.
sorryam 10.01.2024 | 15:09
Leider gibt es hier kein Günstigkeitsprinzip. Die Kindererziehungszeiten (Grundlage für die "Mütterrente") sollen bei dem Elternteil angerechnet werden, der das Kind überwiegend erzogen und deshalb weniger/niedrigere Beitragszeiten erworben hat.. Da dies in der Regel die Mutter war, hat der Gesetzgeber geregelt, dass diese Zeiten grundsätzlich die Mutter gutgeschrieben bekommt. Ausnahmen gibt es nur, wenn nachgewiesen wird, dass der Vater die Kinder überwiegend erzogen hat oder eine gemeinsame Erklärung über die Zuordnung zum Vater abgeben wird (geht aber nur für 3 Monate rückwirkend, von daher für Sie ohne Bedeutung).
Du meine Güteam 10.01.2024 | 15:33
Die sog. Mütterrente ist doch kein Wunschkonzert.
Kaum zu glauben!am 10.01.2024 | 17:23
Du meine Güte schrieb

Die sog. Mütterrente ist doch kein Wunschkonzert.

Genau! Es sind schon absurde Vorstellungen des Fragestellers, der glaubt, er könne die Erziehungszeiten so hin- und herschieben wie es ihm in den Kram passt.🙈
Maxam 10.01.2024 | 17:35
Kaum zu glauben! schrieb

Genau! Es sind schon absurde Vorstellungen des Fragestellers, der glaubt, er könne die Erziehungszeiten so hin- und herschieben wie es ihm in den Kram passt.🙈

Die Idee ist doch Bombe, erst mehr Entgeltpunkte für den Herrn und später für die Dame. Gef... eingeschädelt, leider eine Schnapsidee!
.am 11.01.2024 | 06:57
Max Mustermannam 11.01.2024 | 06:58
. schrieb

<Sozialschmarotzer>

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