Hallo klaus 100000,
die Kindererziehungszeiten werden dem Elternteil zugeordnet, der die Kinder überwiegend erzogen hat. Wenn Ihre Frau diese Zeiten bereits für sich beantragt hat, hat eine entsprechende Zuordnung schon stattgefunden und kann auch nicht mehr geändert werden.
Eine Umstellung und spätere Änderung ist daher ausgeschlossen, da ansonsten diese Zeiten doppelt berücksichtigt werden würden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Sie sollten sich schon einig sein, wer das Kind/die Kinder damals erzogen hat.
Verstehe ich das richtig, dass sie jetzt die Erziehungszeiten für sich nutzen möchten, solang Ihre Frau noch nicht in Rente ist und wenn Ihre Frau dann das Rentenalter erreicht hat, es auf sie umstellen?
Was versprechen Sie sich davon?
Ich möchte jetzt schon die Rente für die drei Kinder bekommen . Da ich wohl vor meiner Frau gehe werde ist die Umstellung für uns sinnvoll. So die Idee.
Die sog. Mütterrente ist doch kein Wunschkonzert.
Genau! Es sind schon absurde Vorstellungen des Fragestellers, der glaubt, er könne die Erziehungszeiten so hin- und herschieben wie es ihm in den Kram passt.🙈
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