Hallo Yve,
Als Selbständige, die derzeit in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, können Sie nicht einfach in die freiwillige Versicherung wechseln. Ein solcher Wechsel wäre grundsätzlich nur möglich, wenn die Versicherungspflicht endet, zum Beispiel wegen Aufgabe der selbständigen Tätigkeit.
Die gesetzlichen Regelungen sind hier für alle Bundesländer gleich.
Freiwillige Beiträge können Sie zum Beispiel zahlen, um noch nötige Monate für bestimmte Wartezeiten als Voraussetzungen für mögliche Rentenansprüche aufzufüllen und auch um Ihre Rente zu erhöhen, eben wenn Sie nicht mehr pflichtversichert sind.
Das bedeutet im Ergebnis, dass der Wechsel von einer Pflichtversicherung als Selbständige in die freiwillige Versicherung die Beendigung der Pflichtversicherung erfordert und auch die Einhaltung von bestimmten Fristen und Voraussetzungen.
Es gibt auch einige Selbständige, die sich bei Vorliegen einer bestehenden Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung von dieser unter bestimmten Voraussetzungen befreien lassen können-zum Beispiel Handwerker, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, Selbständige mit nur einem Auftraggeber oder sogenannte Jungunternehmer, die in einer ersten oder zweiten selbständigen Tätigkeit erst weniger als drei Jahre tätig sind.
Grundsätzlich wäre dann nach einer erfolgten Befreiung von einer bestehenden Versicherungspflicht als Selbständige, die freiwillige Versicherung möglich.
Wir empfehlen Ihnen auch ein persönliches Beratungsgespräch bei Ihrem Rentenversicherungsträger, um Ihre individuelle Situation zu klären und die für Sie besten Gestaltungsmöglichkeiten zu erfahren. Dieses können Sie bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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