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Experten-Antwort

Wechsel von Pflichtversicherung als Selbstständige zur freiwilligen Versicherung

von Yve27.10.2025 | 20:02
330 Ansichten
6 Antworten
Kann ich von einer Pflichtversicherung als Selbstständige zur freiwillige Versicherung wechseln? Ich bin seit über 10 Jahren pflichtversichert. Und gilt das in allen Bundesländern? Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.10.2025 | 12:57

Hallo Yve,

 

Als Selbständige, die derzeit in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, können Sie nicht einfach in die freiwillige Versicherung wechseln. Ein solcher Wechsel wäre grundsätzlich nur möglich, wenn die Versicherungspflicht endet, zum Beispiel wegen Aufgabe der selbständigen Tätigkeit.

 

Die gesetzlichen Regelungen sind hier für alle Bundesländer gleich.

 

Freiwillige Beiträge können Sie zum Beispiel zahlen, um noch nötige Monate für bestimmte Wartezeiten als Voraussetzungen für mögliche Rentenansprüche aufzufüllen und auch um Ihre Rente zu erhöhen, eben wenn Sie nicht mehr pflichtversichert sind.

 

Das bedeutet im Ergebnis, dass der Wechsel von einer Pflichtversicherung als Selbständige in die freiwillige Versicherung die Beendigung der Pflichtversicherung erfordert und auch die Einhaltung von bestimmten Fristen und Voraussetzungen.

 

Es gibt auch einige Selbständige, die sich bei Vorliegen einer bestehenden Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung von dieser unter bestimmten Voraussetzungen befreien lassen können-zum Beispiel Handwerker, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, Selbständige mit nur einem Auftraggeber oder sogenannte Jungunternehmer, die in einer ersten oder zweiten selbständigen Tätigkeit erst weniger als drei Jahre tätig sind.

 

Grundsätzlich wäre dann nach einer erfolgten Befreiung von einer bestehenden Versicherungspflicht als Selbständige, die freiwillige Versicherung möglich.

 

Wir empfehlen Ihnen auch ein persönliches Beratungsgespräch bei Ihrem Rentenversicherungsträger, um Ihre individuelle Situation zu klären und die für Sie besten Gestaltungsmöglichkeiten zu erfahren. Dieses können Sie bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger vereinbaren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

5 Antworten

Du meine Güteam 27.10.2025 | 20:15
Nein, kann man nicht. Das gilt natürlich in allen Bundesländern.
No wayam 27.10.2025 | 21:26
Zusätzlich zur freiwilligen Versicherung gibt es für bestimmte Selbstständige auch die Möglichkeit einer Pflichtversicherung auf Antrag, die innerhalb von fünf Jahren nach Beginn der Selbstständigkeit gestellt werden kann. Das betrifft insbesondere Selbstständige, die dauerhaft und nicht nur vorübergehend selbstständig tätig sind, zum Beispiel Gewerbetreibende, freiberuflich Tätige wie Übersetzer, aber auch Land- und Forstwirte. Die Pflichtversicherung auf Antrag ist unwiderruflich. https://www.steuertipps.de/selbststaendigkeit/gesetzliche-renten…
Mal selber googeln?am 27.10.2025 | 21:31
https://www.ihre-vorsorge.de/rente/allgemein-rente/rente-fuer-se… Bei der freiwilligen Versicherung können Sie weitgehend selbst bestimmen, wie viel und wie lange Sie Rentenbeiträge einzahlen. Bei einer Pflichtversicherung ist das anders. Die Versicherungspflicht auf Antrag beginnt mit dem Tag nach der Antragstellung. Danach besteht sie unwiderruflich. Sie endet in aller Regel erst, wenn Sie nicht mehr selbstständig sind.
Glasklaram 27.10.2025 | 21:33
Das Sozialgesetzbuch als Bundesgesetz gilt natürlich in ALLEN Bundesländer gleichermaßen.
Renteam 28.10.2025 | 04:54
Falls Sie ein Handwerker sind, können Sie sich nach 18 Jahren Pflichtbeitragszeiten befreien lassen.
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