Hallo Berthold,
grundsätzlich sollte sich die Rentenhöhe durch die Umwandlung verdoppeln. Gerne können Sie sich von Ihrem Rentenversicherungsträger eine Probeberechnung für eine vorgezogene Altersrente anfertigen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Der Bestandsschutz gilt dann nur für die Hälfte der Altersrente. Die andere Hälfte hat dann die entsprechenden Abschläge von 10,8% der Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Fordern Sie eine Proberentenberechnung an und Sie haben die zu erwartende Rentenhöhe schwarz auf weiß.
Der Bestandsschutz gilt dann nur für die Hälfte der Altersrente. Die andere Hälfte hat dann die entsprechenden Abschläge von 10,8% der Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Fordern Sie eine Proberentenberechnung an und Sie haben die zu erwartende Rentenhöhe schwarz auf weiß.
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