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Experten-Antwort

Wechsel von Teilerwerbsminderungsrente in vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte

von Berthold 17.09.2025 | 05:47
239 Ansichten
5 Antworten
Ich,1.3.1964 geboren, bekomme seit 1.11.2021 eine Teilerwerbsminderungsrente und möchte am 1.4.2026 in die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte wechseln. Muss ich mit weiteren Abschlägen rechnen oder gilt der gesamte Bestandsschutz auch wenn ich nur eine Teilerwerbsminderungsrente beziehe?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.09.2025 | 07:30

Hallo Berthold,

 

grundsätzlich sollte sich die Rentenhöhe durch die Umwandlung verdoppeln. Gerne können Sie sich von Ihrem Rentenversicherungsträger eine Probeberechnung für eine vorgezogene Altersrente anfertigen lassen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

ARam 17.09.2025 | 05:51
Der Bestandsschutz gilt dann nur für die Hälfte der Altersrente. Die andere Hälfte hat dann die entsprechenden Abschläge von 10,8% der Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Fordern Sie eine Proberentenberechnung an und Sie haben die zu erwartende Rentenhöhe schwarz auf weiß.
So nicht!am 17.09.2025 | 07:02
AR schrieb

Der Bestandsschutz gilt dann nur für die Hälfte der Altersrente. Die andere Hälfte hat dann die entsprechenden Abschläge von 10,8% der Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Fordern Sie eine Proberentenberechnung an und Sie haben die zu erwartende Rentenhöhe schwarz auf weiß.

Der Bestandsschutz gilt für ALLE persönlichen Entgeltpunkte, die der EM-Rente zugrunde liegen. Die Auszahlung erfolgt bei teilweiser EM-Rente lediglich aufgrund des Faktors von 0,5. Deswegen kommen neue Abschläge für die Altersrente NICHT hinzu, egal, wann die Altersrente beginnt.
Max Mustermannam 17.09.2025 | 10:42
In Ergänzung zu den bisherigen Antworten wird noch darauf hingewiesen, dass Sie bereits ab dem 01.03.2026 (und nicht erst ab dem 01.04.2026) die doppelt so hohe Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen können.
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