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Experten-Antwort

Wechsel von Teilrente in Vollrente

von Harry17.01.2025 | 18:31
442 Ansichten
6 Antworten
Seit dem 01.09.2024 erhalte ich die abschlagsfreie Vollrente für besonders langjährig Versicherte. Während der Zeit vom 01.11.2023 - 31.08.2024 war ich weiterhin beschäftigt und habe in dieser Zeit eine 99,99%ige Teilrente erhalten. Wann kommen die Rentenansprüche aus den zusätzlichen Entgeltpunkten der Beschäftigungszeit von 11/2023 - 08/2024 zur Auszahlung?. Nach meinem Verständnis müssten sich hieraus weitere abschlagsfreie Rentenansprüche ab 01.09.2024 (rückwirkend?) generieren. Bisher erfolgte nur die prozentuale Umrechnung der Teilrente in eine Vollrente. Wie ist das Procedere?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.01.2025 | 09:07

Guten Tag Harry,

 

die Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters erhalten Sie nach Ablauf des Kalendermonats, in dem Sie Ihre Regelaltersgrenze erreichen. Anhand Ihrer Daten kann leider nicht ermittelt werden, wann Sie die Regelaltersgrenze konkret erreichen. Ein Antrag auf die Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters ist nicht erforderlich, da die Berechnung automatisch nach Erreichen der Regelaltersgrenze erfolgt.

5 Antworten

KSCam 17.01.2025 | 18:36
Mit Erreichen des Regelalters gibt es für die Beiträge nach dem Altersrentenbeginn einen Zuschlag
Harryam 17.01.2025 | 18:49
KSC schrieb

Mit Erreichen des Regelalters gibt es für die Beiträge nach dem Altersrentenbeginn einen Zuschlag

Ab Erreichen des Regelalters oder rückwirkend ab Beginn der Vollrente?
KSCam 17.01.2025 | 18:53
Harry schrieb

Ab Erreichen des Regelalters oder rückwirkend ab Beginn der Vollrente?

Erst ab Erreichen des Regelalters, nicht schon vorher.
. am 17.01.2025 | 19:19
Die erarbeiteten RP machen sich ab dem 01.07.2025 auf Ihrem Rentenkonto bemerkbar.
Antragam 18.01.2025 | 07:56
KSC schrieb

Mit Erreichen des Regelalters gibt es für die Beiträge nach dem Altersrentenbeginn einen Zuschlag

Wenn man den Antrag nicht selber, sondern durch einen rentenkundigen Menschen hat stellen lassen, wüsste man so etwas aber, da das Bestandteil der Antragsberatung ist.
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