Guten Tag Harry,
die Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters erhalten Sie nach Ablauf des Kalendermonats, in dem Sie Ihre Regelaltersgrenze erreichen. Anhand Ihrer Daten kann leider nicht ermittelt werden, wann Sie die Regelaltersgrenze konkret erreichen. Ein Antrag auf die Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters ist nicht erforderlich, da die Berechnung automatisch nach Erreichen der Regelaltersgrenze erfolgt.
Mit Erreichen des Regelalters gibt es für die Beiträge nach dem Altersrentenbeginn einen Zuschlag
Ab Erreichen des Regelalters oder rückwirkend ab Beginn der Vollrente?
Mit Erreichen des Regelalters gibt es für die Beiträge nach dem Altersrentenbeginn einen Zuschlag
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