Hallo Rainer,
selbstverständlich wird bei einem neuen Antrag auf Erwerbsminderungsrente das Leistungsvermögen erneut geprüft. Soweit hierbei eine wesentliche Verbesserung der Leistungsfähigkeit festgestellt werden sollte, könnte dies - zumindest theoretisch - natürlich auch zu einem Wegfall der bisherigen teilweisen Erwerbsminderungsrente kommen. Soweit es sich aber tatsächlich um eine Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes handelt, ist hier aus meiner Sicht wenig zu befürchten.