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Zur Experten-Antwort springenHallo Rainer,
selbstverständlich wird bei einem neuen Antrag auf Erwerbsminderungsrente das Leistungsvermögen erneut geprüft. Soweit hierbei eine wesentliche Verbesserung der Leistungsfähigkeit festgestellt werden sollte, könnte dies - zumindest theoretisch - natürlich auch zu einem Wegfall der bisherigen teilweisen Erwerbsminderungsrente kommen. Soweit es sich aber tatsächlich um eine Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes handelt, ist hier aus meiner Sicht wenig zu befürchten.
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