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Experten-Antwort

Wechsel von teilweise auf volle EM-Rente - Aberkennung der teilweisen EM-Rente möglich?

von Rainer19.06.2023 | 10:44
262 Ansichten
5 Antworten

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Ich beziehe seit knapp 8 Jahren eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Diese ist unbefristet. Und sie wurde seinerzeit nach Aktenlage (also ohne persönlich Gesundheitsprüfung) erteilt. Aufgrund von Verschlechterung meiner gesundheitlichen Situation würde ich gerne versuchen, die volle EM-Rente zu bekommen. Vermutlich findet nach der Beantragung der vollen EM-Rente eine neue Geundheitsprüfung statt. Meine Frage ist nun, ob es passieren kann, dass dabei herauskommen kann, dass ich gar keine EM-Rente mehr zugesprochen bekomme? Oder hat die teilweise EM-Rente eine Art "Bestandsschutz", so dass diese mit Sicherheit erhalten bleibt? Eine Bitte: Spart Euch bitte die Hinweise, dass es unheimlich schwierig ist, eine volle EM-Rente zu bekommen. Das weiß ich.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rainer,

selbstverständlich wird bei einem neuen Antrag auf Erwerbsminderungsrente das Leistungsvermögen erneut geprüft. Soweit hierbei eine wesentliche Verbesserung der Leistungsfähigkeit festgestellt werden sollte, könnte dies - zumindest theoretisch - natürlich auch zu einem Wegfall der bisherigen teilweisen Erwerbsminderungsrente kommen. Soweit es sich aber tatsächlich um eine Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes handelt, ist hier aus meiner Sicht wenig zu befürchten.

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4 Antworten

ReRaam 19.06.2023 | 10:59
Nein, einen Bestandsschutz gibt es nicht, eine Prüfung kann ich allen Fällen einen Entzug der EMR ergeben, sofern der Gesundheitszustand das ergibt. Es kann auch sein, dass Sie zu einem Gutachter, oder in ein Reha müssen. Aber das hier zu beantworten, was das Ergebnis sein wird, ist unmöglich. Aber es gibt keinen "Bestandsschutz".
Werneram 19.06.2023 | 11:11
Ich hatte nach der zweiten Verlängerung darum gebeten eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente zu bekommen. Ich habe einen Medizinischen Befundbericht einer neu aufgetreten Krankheit zugefügt Innerhalb von zwei Wo.hatte ich einen neuen Bescheid über nun eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente.
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