Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Wechsel von Teilzeit nach Vollzeit -> Nachzahlung

von Rentino04.09.2017 | 08:13
890 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
ich bin Angestellter und habe dieses Jahr im August von 80% Teilzeit auf 100% Vollzeit gewechselt. Während der 80% Zeilzeit habe ich nicht den Höchstsatz an Beiträgen in die Rentenvers. eingezahlt, das tue ich nun aber mit den 100%. Meine Frage: Eigentlich ist mein Jahresbruttoverdienst in der Höhe, daß der ab August gezahlte Höchstsatz nicht den eigentlich Beiträgen entspricht, sondern die Gesmatbeiträge zusätzlich ca 500 EUR höher liegen würden. -> Werden diese 500 EUR noch von meinem Gehalt bis Jahresende einbehalten, wenn ja, zu welchem Zeitpunkt? Kann der AG da frei wählen? -> Werden diese 500 EUR evtl. nicht einbehalten und ich kann diese selbst einbezahlen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rentino,

bei der Berechnung der Beiträge wird wegen deren monatlicher Fälligkeit auch auf die anteilige monatliche Beitragsbemessungsgrenze abgestellt. Da sie ab August (wieder) über der monatliche Beitragsbemessungsgrenze (BBG) liegen, sind für den über der BBG liegenden Verdienst auch keine Beiträge zu entrichten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Robinéam 04.09.2017 | 08:34
Maßgeblich für die Rentenberechnung ist Ihr Bruttoarbeitsentgelt, die gezahlte Beiträge sind nicht mal unbedingt maßgeblich. Selbst einzahlen können Sie aber leider nichts, da bereits Pflichtbeiträge gezahlt werden und man leider keine freiwilligen Beiträgen nach § 7 SGB VI einzahlen kann.
Rentinoam 04.09.2017 | 11:00
Vielen Dank. Zu welchem Zeitpunkt zahlt dann der AG den fehlenden Betrag nach? Kann er sich das aussuchen? Jahresende? Oder evtl. direkt?
senf-dazuam 06.09.2017 | 12:57
Hallo Experten, hallo Rentino! Das ist unstrittig, aber reicht das Monatsprinzip so weit, dass immer monatliches Brutto betrachtet wird? Oder bemessen sich die Beiträge am Jahres-Brutto? Letztes unterstellt, und angenommen, in Summe liegt der Arbeitnehmer über der Jahres-BBG, dann wurde in der ersten Jahreshälfte zu wenig an Beiträgen abgeführt. Dann schließt sich seine ursprüngliche Frage an, wann die fehlenden Beiträge nachentrichtet werden. Wenn ersteres gilt, dann wäre das Jahr in zwei Teile zu unterteilen: - Januar bis Juli mit Entgelt x1 und Beitrag y1 - August bis Dezember mit Entgelt x2 und Beitrag y2 Dann müsste der Arbeitgeber gar nichts nachzahlen ...
Erfahrungam 07.09.2017 | 06:54
Hallo, ich verdiene rund 400EUR/Monat unter der BBG. Mir wurden mal eine ganze Menge Überstunden ausgezahlt. Man hat mir damals in der Personalabteilung gesagt, dass solange Sozialversicherungsbeiträge auf Gehalt über der BBG gezahlt werden müssen bis die "Sozialversicherungsluft" (oder so ähnlich) aufgebraucht ist. z.B. in den ersten 9 Monaten normal verdient: 9x400 = 3.600 EUR Sozialversicherungsluft. Im Oktober Überstundenauszahlung: 5.000EUR Demnach wären von der Überstundenauszahlung 3.600 EUR für Jan-Sept und nochmal 400EUR im Oktober sozialversicherungspflichtig, 1000 EUR sozialversicherungsfrei. So weit meine Erfahrung...
Rentinoam 07.09.2017 | 05:07
Vielen Dank an Senf-dazu, der es auf den Punkt gebracht hat. Meine ursprüngliche Frage ist leider noch offen
Erfahrungam 07.09.2017 | 06:54
Hallo, ich verdiene rund 400EUR/Monat unter der BBG. Mir wurden mal eine ganze Menge Überstunden ausgezahlt. Man hat mir damals in der Personalabteilung gesagt, dass solange Sozialversicherungsbeiträge auf Gehalt über der BBG gezahlt werden müssen bis die "Sozialversicherungsluft" (oder so ähnlich) aufgebraucht ist. z.B. in den ersten 9 Monaten normal verdient: 9x400 = 3.600 EUR Sozialversicherungsluft. Im Oktober Überstundenauszahlung: 5.000EUR Demnach wären von der Überstundenauszahlung 3.600 EUR für Jan-Sept und nochmal 400EUR im Oktober sozialversicherungspflichtig, 1000 EUR sozialversicherungsfrei. So weit meine Erfahrung...
Erfahrungam 07.09.2017 | 06:54
Hallo, ich verdiene rund 400EUR/Monat unter der BBG. Mir wurden mal eine ganze Menge Überstunden ausgezahlt. Man hat mir damals in der Personalabteilung gesagt, dass solange Sozialversicherungsbeiträge auf Gehalt über der BBG gezahlt werden müssen bis die "Sozialversicherungsluft" (oder so ähnlich) aufgebraucht ist. z.B. in den ersten 9 Monaten normal verdient: 9x400 = 3.600 EUR Sozialversicherungsluft. Im Oktober Überstundenauszahlung: 5.000EUR Demnach wären von der Überstundenauszahlung 3.600 EUR für Jan-Sept und nochmal 400EUR im Oktober sozialversicherungspflichtig, 1000 EUR sozialversicherungsfrei. So weit meine Erfahrung...
senf-dazuam 07.09.2017 | 10:11
@Erfahrung: hierliegt der Fall doch so, dass die Überstunden-Zuschläge für bestimmte Monate gezahlt werden. Damit erhöht sich das Brutto für den betreffenden Monat und 400 Euro von dem Zuschlag für den Monat sind dann eben sozialversicherungspflichtig, bis die monatliche BBG überschritten ist. Und das ist Monat für Monat durchzuspielen ...
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026