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Experten-Antwort

Wechsel von vorgezogener für langjährig versichertemit schwerbeschädigung

von Motto05.03.2025 | 13:47
199 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich war heute zum beratungsgespräch beim Rententräger. Dort machte man mir den Vorschlag auf vorzeitige Rente für langjährige mit SBA zu gehen. Würde dann bei meinem AG weiter arbeiten .Eintritt Regelaltersrente wäre der 1.12 27. Kommt man dann automatisch in die Regelaltersrente oder muss ich neuen Antrag stellen. Hab ich dann Nachteile bei Regelaltersrente?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

 

wenn Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab dem 01.12.2025 beantragen und weiterarbeiten, zahlen Sie bis zur Regelaltersgrenze weiter Rentenversicherungsbeiträge ein. Ihre Altersrente wird zum 01.12.2027 neu berechnet und erhöht sich um die nach Rentenbeginn gezahlten Beiträge. Die Neuberechnung müssen Sie nicht beantragen, sie erfolgt automatisch. An Ihrer Rentenart ändert sich nichts, nur am Zahlbetrag. 

Es ergibt sich kein finanziellen Unterschied zwischen der Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab 01.12.2025 mit Weiterbeschäftigung bis 11/2027 und der Regelaltesrente ab 01.12.2027.

 

Bei einem Rentenbeginn der Altersrente für schwerbehinderte Menschen vor dem 01.12.2025 wird die Rente um 0,3% pro Monat, den Sie die Rente vorzeitig in Anspruch nehmen, gekürzt. Ihre Rente wird dann ebenfalls zum 01.12.2027 mit den noch gezahlten Beiträgen neu berechnet. Die Kürzung bleibt jedoch weiter bestehen. Dafür bekommen Sie die Rente aber auch schon einige Monate vorher zusätzlich zu Ihrem Gehalt ausgezahlt.

 

Bei Ihrem Beratungsgespräch wurden Ihnen sicherlich Berechnungen mitgegeben, denen Sie die Auswirkungen der Kürzung entnehmen können. 

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Maxam 05.03.2025 | 13:50
Wenn Sie eine vorgezogene Altersrente, hier für Schwerbehinderte, beziehen, verbleibt es bei dieser Rentenart. Ein Wechsel von einer Altersrente in eine andere Altersrente ist nicht möglich.
Mondkindam 05.03.2025 | 14:00
Ein Wechsel der Rentenart ist nicht möglich. Wenn Sie aber nach Beginn der Altersrente für Schwerbehinderte weiter arbeiten müssen Sie auch weiterhin Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Aus diesen wird nach Erreichen der Regelaltersgrenze ein Zuschlag an Entgeltpunkten berechnet, um den sich Ihre Rente dann erhöht. Das müssen Sie nicht beantragen, das erfolgt von Amts wegen.
Was soll das?am 05.03.2025 | 15:20
Sie hatten ein Beratungsgespräch und fragen danach in einem anonymen Forum? Was soll man dazu noch sagen?
Keine Ausnahmeam 05.03.2025 | 15:49
Die Verdummung der Gesellschaft findet sich auch in den Fragestellern dieses Forums wieder.
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