Guten Tag,
wenn Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab dem 01.12.2025 beantragen und weiterarbeiten, zahlen Sie bis zur Regelaltersgrenze weiter Rentenversicherungsbeiträge ein. Ihre Altersrente wird zum 01.12.2027 neu berechnet und erhöht sich um die nach Rentenbeginn gezahlten Beiträge. Die Neuberechnung müssen Sie nicht beantragen, sie erfolgt automatisch. An Ihrer Rentenart ändert sich nichts, nur am Zahlbetrag.
Es ergibt sich kein finanziellen Unterschied zwischen der Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab 01.12.2025 mit Weiterbeschäftigung bis 11/2027 und der Regelaltesrente ab 01.12.2027.
Bei einem Rentenbeginn der Altersrente für schwerbehinderte Menschen vor dem 01.12.2025 wird die Rente um 0,3% pro Monat, den Sie die Rente vorzeitig in Anspruch nehmen, gekürzt. Ihre Rente wird dann ebenfalls zum 01.12.2027 mit den noch gezahlten Beiträgen neu berechnet. Die Kürzung bleibt jedoch weiter bestehen. Dafür bekommen Sie die Rente aber auch schon einige Monate vorher zusätzlich zu Ihrem Gehalt ausgezahlt.
Bei Ihrem Beratungsgespräch wurden Ihnen sicherlich Berechnungen mitgegeben, denen Sie die Auswirkungen der Kürzung entnehmen können.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung