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Experten-Antwort

Wechsel von vorgezogener (Voll-) Rente wegen Krankengeld in eine Teilrente 99,99%

von Ralf07.06.2024 | 02:24
411 Ansichten
11 Antworten

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Ich beziehe seit 2023 eine vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Form der Vollrente und daneben eine VBL-Rente. Meine Beschäftigung habe ich über den Rentenbeginn hinaus fortgesetzt. Ich stelle nun fest, dass ich gar keinen Anspruch auf Krankengeld habe. Ist es möglich rückwirkend zum Monatsbeginn zu beantragen auf eine 99,99% Teilrente umzustellen, damit der Anspruch auf Krankengeld wieder besteht?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Ralf, 

wie schon geschrieben, kann eine Teilrente von 99,99 % nicht rückwirkend für die Vergangenheit bewilligt werden, sondern gilt immer nur für die Zukunft. 

Siehe dazu auch die Antwort vom 07.06.2024 um 6:39 Uhr und den dazu in der Antwort hinterlegten LINK. 

 

Weiterhin sollten Sie Ihre Krankenkasse fragen, inwieweit ein Anspruch auf Krankengeld neben einer Altersrente von 99,99 % besteht. Fragen Sie ob die Altersrente die Höhe des Krankengeldes beeinflusst. Das kann die Rentenversicherung nicht antworten, das ist eine Frage auf dem Sachgebiet der Krankenkasse. Bitte erfragen Sie, wie lange längstens ein Anspruch auf Krankengeld besteht.

 

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10 Antworten

maxam 07.06.2024 | 04:01
Neinam 07.06.2024 | 04:39
Eine Änderung der Teilrente kann grundsätzlich nur für die Zukunft beantragt werden (frühestens ab dem Folgemonat eines entsprechenden Antrags). Eine rückwirkende Umstellung ist leider nicht möglich. Quelle: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/rckwirkende-umstellun…
Ralfam 07.06.2024 | 05:44
Vielen Dank für die Antwort. Damit wäre meine erste Frage beantwortet. Bleibt noch die Frage, ob nach der Umstellung auf die Teilrente zukünftig wieder Anspruch auf Krankengeld besteht.
Anonymam 07.06.2024 | 06:11
Guten Morgen, das können wir als Rentenversicherungsträger nicht entscheiden. Das entscheidet die Krankenkasse. Daher bitte dort nachfragen. Viele Grüße
Königam 07.06.2024 | 06:19
So ist es. Immer die Fragen bei der Institution stellen, von der die Leistung gezahlt werden soll. In diesem Fall istves die Krankenkasse. https://www.krankenkassenforum.de/
Gieram 07.06.2024 | 07:21
Schön Rente und Krankengeld kassieren wollen. Das sind die liebsten.
Königam 07.06.2024 | 08:30
Davon kann man bei Fragestellern wie Ihnen nicht unbedingt ausgehen!
komischam 07.06.2024 | 15:46
@Anonym, Sie sind doch eine Einzelperson und kein Rentenversicherungsträger, weshalb also schreiben Sie 'wir'?????
Ralfam 13.06.2024 | 11:22
Gesetzlich vorgesehene Regelungen zu hinterfragen und zu Nutzen ist wohl nur schwerlich als mißbräuchlich oder moralisch verwerflich zu bezeichnen. Sie sollten insofern Ihre überlegen, ob Sie hier hilfreiche Beiträge leisten können. Und wenn unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Krankengeld bestehen kann, dann sind Neid-getriebene Kommentare völlig fehl am Platz. Ich habe von der Rentenversicherung die für mich wichtige Information bekommen. Das war der Zweck meiner Anfrage und dafür bedanke ich mich bei dem Vertreter der Rentenversicherung. Damit endet mein Interesse an dieser Stelle.
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