Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Morgen Ralf,
wie schon geschrieben, kann eine Teilrente von 99,99 % nicht rückwirkend für die Vergangenheit bewilligt werden, sondern gilt immer nur für die Zukunft.
Siehe dazu auch die Antwort vom 07.06.2024 um 6:39 Uhr und den dazu in der Antwort hinterlegten LINK.
Weiterhin sollten Sie Ihre Krankenkasse fragen, inwieweit ein Anspruch auf Krankengeld neben einer Altersrente von 99,99 % besteht. Fragen Sie ob die Altersrente die Höhe des Krankengeldes beeinflusst. Das kann die Rentenversicherung nicht antworten, das ist eine Frage auf dem Sachgebiet der Krankenkasse. Bitte erfragen Sie, wie lange längstens ein Anspruch auf Krankengeld besteht.
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