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Experten-Antwort

Wechsel zu Regelaltersrente

von Klass29.01.2025 | 16:43
388 Ansichten
11 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bekomme seit Mai 2024 eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen, die mit Grundsicherung aufgestockt wird. Am 27.09.1958 habe ich das Eintrittsalter für die Regelaltersrente erreicht, und das Sozialamt Grevenbroich fordert von mir einen Wechsel zu Regelaltersrente und einen entsprechenden Bescheid. Beim telefonischen Kontakt mit der Deutschen Rentenversicherung Rheinland und in Ihrem Forum habe ich eigentlich eine Antwort bereits gefunden: "Wenn Sie eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen, bleibt Ihnen diese auch nach dem Erreichen des Regelalters erhalten. Nach bindender Bewilligung einer Altersrente ist ein Wechsel in eine andere Altersrente nicht vorgesehen und nicht mehr möglich. Daher müssen Sie auch keinen Wechsel beantragen.“ Mein Sozialberater besteht trotzdem immer noch darauf, dass ich einen neuen Antrag auf Regelaltersrente stellen soll, deshalb brauche ich eine schriftliche Antwort von einem erfahrenen Experten der Deutschen Rentenversicherung mit der Begründung, warum ich diesen Antrag nicht stellen soll / kann. Ich hoffe sehr, dass Sie mir helfen können. Mit freundlichen Grüßen J. Klass

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.01.2025 | 09:27

Hallo von Klass,

 

sie haben die richtige Antwort bereits in Ihrer Fragestellung zitiert.

 

Der Wechsel von einer Altersrente in eine andere wie zum Beispiel der Regelaltersrente ist bei bindender Bewilligung einer Altersrente nicht möglich und in Ihrem Fall auch nicht notwendig. Es muss und kann somit kein neuer Antrag gestellt werden.

 

Legen Sie bitte dem Sozialberater Ihren Rentenbescheid zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen vor. Aus diesem ergibt sich, dass die Altersrente nicht befristet ist, der Bescheid längst bindend ist und somit keine weitere Altersrentenart beantragt werden muss.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

santanderam 29.01.2025 | 16:51
ich bekomme seit Mai 2024 eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ? Am 27.09.1958 habe ich das Eintrittsalter für die Regelaltersrente erreicht ?
William 29.01.2025 | 16:57
Wechsel der Altersrente nicht möglich In der gesetzlichen Rentenversicherung haben Versicherte oft die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Rentenarten zu wählen. Oft ist dies auch mit einem unterschiedlichen Rentenbeginn oder einer veränderten Höhe verbunden. Allerdings ist man an seine Entscheidung gebunden, sobald der Rentenbescheid bindend wird. Hat man sich für eine Rente mit Abschlägen entschieden, kann man diese später nicht einfach in eine ohne Abschläge umwandeln. Das geht aus einem bereits 2017 gefällten Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts hervor, das ihre-vorsorge.de wegen seiner bleibenden Aktualität hier noch einmal aufgreift (Aktenzeichen: L 1 R 429/15). Sie sind im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht nur zu dem verpflichtet, was rechtlich auch möglich ist. Auch Beziehern von Sozialhilfe darf nichts Unmögliches verlangt werden. Um auf der sicheren Seite zu sein, stellen Sie diesen Antrag bei der RV und legen denn die Ablehnung dem Sozialamt vor.
Maxam 29.01.2025 | 16:57
Man kann tatsächlich nicht von einer Altersrente in eine andere Altersrente wechseln. Allerdings ist es wahrscheinlich so, dass die Behörde einen Nachweis möchte, dass die Regelaltersrente praktisch erreicht ist,denn die bisherige Zuwendung vom Amt ändert sich hier. Als Altersrentner für Schwerbehinderte erhält man Hilfe zum Lebensunterhalt vorübergehend. Mit dem Erreichen der Regelaltersrente gibt es Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung dauerhaft.
Mäham 29.01.2025 | 16:58
santander schrieb

ich bekomme seit Mai 2024 eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ?

Am 27.09.1958 habe ich das Eintrittsalter für die Regelaltersrente erreicht ?

Ist doch klar, ws gemeint ist: Am 27.09.1958 geboren und jetzt das Eintrittsalter für die Regelaltersrente erreicht. Die Frage ist doch wohl eher, was sitzen denn da für Leute im Sozialamt? Nur noch Ungelernte, die die Renter schikanieren?
Berateram 29.01.2025 | 17:27
Mäh schrieb

Ist doch klar, ws gemeint ist: Am 27.09.1958 geboren und jetzt das Eintrittsalter für die Regelaltersrente erreicht.

Die Frage ist doch wohl eher, was sitzen denn da für Leute im Sozialamt? Nur noch Ungelernte, die die Renter schikanieren?

Ich würde dort auch vorstellig werden und die Mitarbeiter auffordern sich rechtlich kundig zu machen, bevor ich unnütze Anträge bei der Rentenversicherung stelle (Bürokratieabbau). Man kann auch die Mitarbeiter der nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung bitten, mal ernsthaft mit diesen unkundigen Personen beim Sozialamt ein Wörtchen zu reden. Dieser „kurze Dienstweg“ hat bei uns schon Wunder bewirkt.
KSCam 29.01.2025 | 17:58
Der Wunsch des Sozialamtes ist "Blödsinn hoch 3", dass das Regelalter beim JG 1958 bei 66 liegt und Sie damit seit Oktober 2024 das Regelalter erreicht haben, sollte Grundwissen eines jeden Sozialamtes sein Wer da eine extra Bescheinigung fordert, dem ist bürokratiemäßig "wirklich nicht mehr zu helfen". Wenden Sie sich an dessen Vorgesetzten und zeigen dem die Antworten aus dem Forum - dann staucht der hoffentlich seinen Kollegen richtig zusammen. Oder war es ein Auszubildender?
Najaam 29.01.2025 | 20:01
Rente schrieb

Tja wenn man dem Fachkräftemangel in Behörden mit Quereinsteigern ausgleichen möchte

Atomphysik ist es nun aber auch nicht gerade. Seiteneinsteiger war ich vor über 30 Jahren auch einmal. Allerdings habe ich beruflich Stück für Stück angefangen und berufsbegleitend die entsprechende Fachausbildung gemacht. Bezahlt hat das der damalige Arbeitgeber. Man muss es nur ordentlich gestalten, eine sogenannte Schnellbesohlung reicht natürlich nicht aus.
Völlig über!am 29.01.2025 | 20:27
Ja, jetzt haben Sie Ihre Meinung kundgetan. Was soll die jemandem helfen?
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