Hallo Ute,
bitte haben Sie Verständnis, wenn wir Ihnen zu dieser Frage keine abschließende Antwort geben können.
Klären Sie bitte direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab, unter welchen Voraussetzungen ein Krankengeldanspruch für Sie bestehen kann.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam