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Experten-Antwort

wechseln der Rehaeinrichtung

von Simone K.05.05.2024 | 08:30
167 Ansichten
2 Antworten
Kann man während einer laufenden Reha die Einrichtung wechseln? Ich habe schon einiges an Gewicht abgenommen und trotzdem, dass die Stationsärztin und Diätassistentin sich drum kümmern wollten, geschieht nichts. Seit 10 Tagen bin ich in der Reha nach Knieprothesen wechsel. leider erhalte ich nur eine, höchstes zwei Anwendungen pro Tag. Zudem erhalte ich nicht die erforderliche Ernährung, die ich nach einer Magenoperation letztes Jahr benötige. Rohkost, Hülsenfrüchte, viel Wurst bekomme ich, aber mein Magen kann vieles nicht davon vertragen und so habe tagtäglich Magenschmerzen und auch Verdauungsprobleme. Nicht nur, dass meine Kalorienversorgung nicht gewährleistet ist, auch die Rehabilitation nach der Operation ist extrem fragwürdig. Nächste Woche gibt es an zwei Tagen Fisch, den ich nicht vertrage, aber das Zweite angebotene Menü ist leider Fleischlos und erhält viele Hülsenfrüchte. Das heisst somit, dass ich an zwei bis drei Tagen kein Mittagessen erhalten werde. Bevor ich abbreche, wollte ich mich erkundigen, ob eine Verlegung in eine andere orthopädische Rehaeinrichtung möglich ist.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.05.2024 | 09:53

Hallo Simone K.,

 

Ihre speziell einzelfallbezogene Frage kann hier im Forum nicht beantwortet werden. 

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers. Die Kontaktdaten finden Sie auf dem Reha-Bewilligungsbescheid. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

1 Antworten

Hier nicht lösbaram 05.05.2024 | 08:44
Klärn Sie das mit dem Essen bitte mit der Rehaklinik vor Ort und die Frage eines Wechsel/Abbruches mit dem Kostenträger der Reha, ein anonymes Forum kann hier nicht helfen. So kurzfristig wird ein direkter "Wechsel" kaum funktionieren, Rehakliniken haben sehr lange Wartezeiten und es wartet niemand auf Sie. Sie können die Reha natürlich abbrechen, aber ob das medizinisch sinnvoll ist, ist sicher fraglich. Fragen Sie dazu Ihre Ärzte. Eine neue Reha werden Sie aber dann vermutlich nicht zeitnah bekommen, wenn überhaupt. Für den (hier unwahrscheinlichen) Fall, dass Sie zu dieser Reha durch eine Krankenkasse oder die Arbeitsagentur aufgefordert wurden und in Ihrem Dispositionsrecht eingeschränkt wurden, dürfen Sie die Reha nicht ohne die Zustimmung des "Reha-Aufforderers" abbrechen, sonst verlieren Sie das Krankengeld bzw. ALG1.
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