Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenMaßgebend für die Beurteilung ist der Betriebssitz Ihres Arbeitgebers.
Verlegt dieser den Betriebssitz in das Gebiet der ehemaligen DDR müssen "Ost-Werte" berücksichtigt werden (solange es diese Unterschiede noch gibt).
Ob der Arbeitgeber sich darum "gekümmert" hat, in dem er beispielsweise seine Betriebsnummer geändert hat (Ost statt West), weiß ich nicht. Möglicherweise liegt es daran.
Das sollte aber im Benehmen mit Ihrer Personalabteilung, des örtlichen Versicherungsträgers, bzw. mit der Einzugsstelle geklärt werden können.
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