Wenn Sie meinen, dass Ihr Leistungsvermögen eingeschränkt ist, sollten Sie einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen. Im Rahmen des Antragverfahrens müssen Sie einen Fragebogen ausfüllen. Hierbei sind die Erkrankungen anzugeben, weshalb der Antrag gestellt wird. Dem Antrag beizufügen sind dann aktuelle Befundberichte oder Atteste Ihrer behandelnden Ärzte. Im weiteren Verlauf werden Sie in der Regel eine Vorladung zur Untersuchung beim medizinischen Dienst des Rentenversicherungsträgers erhalten. Das vom ärztlichen Dienst festgestellte Leistungsvermögen ist für die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers maßgebend.
Die Dauer des Rentenverfahrens kann insoweit positiv beeinflusst werden, dass Sie Ihren Mitwirkungspflichten (Vorladung zur Untersuchung und auch vollständige Angaben bei der Antragstellung) nachkommen.
Für eine etwaige Antragstellung vereinbaren Sie am besten einen Termin bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung (Versicherungsamt, Ortsbehörde) oder bei ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.