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"wegen Alters" ?

von Altersrentner01.08.2019 | 21:51
98 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, meine Frage ist, ob sich das Wortgebilde "andere Rente wegen Alters" auf eine Altersrente bezieht, oder auf das Alter des Versicherten, also "andere Rente wegen Alters des Versicherten". In der Rentenversicherung kann sich das Alter doch nur auf den Versicherten beziehen, oder ? Danke bereits an dieser Stelle.

9 Antworten

Konrad Berta Siegfriedam 01.08.2019 | 22:21
Das Wortgebilde "andere Rente wegen Alters" bezieht sich auf die verschiedene Arten von Altersrente. Haben Sie dieses Wortgebilde aus § 34 Abs. 4 SGB VI herausgezogen ? Dann beantwortet sich doch die Frage aus dem Zusammenhang. "Nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezugs einer solchen Rente ist der Wechsel in eine 1. ... 2. ... 3. andere Rente wegen Alters ausgeschlossen." Es gibt mehrere Altersrente z.B. - Altersrente für schwerbehinderte Menschen - Altersrente für langjährig Versicherte - Altersrente für besonders langjährig Versicherte - Regelaltersrente - Altersrente für Frauen (Altfälle) - Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit (Altfälle) - Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute
Altersrentneram 01.08.2019 | 22:26
Zitat von Konrad Berta Siegfried anzeigenausblenden
Hallo, meine Frage ist, ob sich das Wortgebilde "andere Rente wegen Alters" auf eine Altersrente bezieht, oder auf das Alter des Versicherten, also "andere Rente wegen Alters des Versicherten". In der Rentenversicherung kann sich das Alter doch nur auf den Versicherten beziehen, oder ? Danke bereits an dieser Stelle.
Das Wortgebilde "andere Rente wegen Alters" bezieht sich auf die verschiedene Arten von Altersrente. Haben Sie dieses Wortgebilde aus § 34 Abs. 4 SGB VI herausgezogen ? Dann beantwortet sich doch die Frage aus dem Zusammenhang. "Nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezugs einer solchen Rente ist der Wechsel in eine 1. ... 2. ... 3. andere Rente wegen Alters ausgeschlossen." Es gibt mehrere Altersrente z.B. - Altersrente für schwerbehinderte Menschen - Altersrente für langjährig Versicherte - Altersrente für besonders langjährig Versicherte - Regelaltersrente - Altersrente für Frauen (Altfälle) - Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit (Altfälle) - Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute
Leider beantwortet sich die Frage nicht aus dem genannten Paragraphen. Nach Ihrer Antwort müsste in dem Punkt 3. ja gleich "andere Altersrente" stehen.
Konrad Berta Siegfriedam 01.08.2019 | 22:53
Zitat von Altersrentner anzeigenausblenden
Die Gefahr besteht halt immer darin - egal in welche Rechtssphäre wir uns bewegen, dass man nur einen kleinen Ausschnitt eines Gesetzbuches liest. Es gibt eine Legaldefinition für "Rente wegen Alters"; zu finden im § 33 Absatz 2 SGB VI http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… Zu unterscheiden - Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Absatz 3) - Renten wegen Todes (Absatz 4) - Sonstige Renten (Absatz 5)
-am 02.08.2019 | 08:39
Hallo Altersrentner, wenn von einer Rente wegen Alters gesprochen wird, ist eine Altersrente gemeint. Konrad Berta Siegfried hat das schon gut beantwortet.
Altersrentneram 03.08.2019 | 19:05
Hallo, meine Frage ist, ob sich das Wortgebilde "andere Rente wegen Alters" auf eine Altersrente bezieht, oder auf das Alter des Versicherten, also "andere Rente wegen Alters des Versicherten". In der Rentenversicherung kann sich das Alter doch nur auf den Versicherten beziehen, oder ? Danke bereits an dieser Stelle.
Hallo Altersrentner, wenn von einer Rente wegen Alters gesprochen wird, ist eine Altersrente gemeint. Konrad Berta Siegfried hat das schon gut beantwortet.
Wenn eine Altersrente gemeint ist erhebt sich die Frage, warum unter Punkt 3 nicht "andere Altersrente" steht. Warum ist das so ?
XYZam 05.08.2019 | 09:19
Zitat von Altersrentner anzeigenausblenden
Hallo Altersrentner, wenn von einer Rente wegen Alters gesprochen wird, ist eine Altersrente gemeint. Konrad Berta Siegfried hat das schon gut beantwortet.
Wenn eine Altersrente gemeint ist erhebt sich die Frage, warum unter Punkt 3 nicht "andere Altersrente" steht. Warum ist das so ?
Weil es der Gesetzgeber so in das Gesetz geschrieben hat. Es wird ja auch in der Überschrift zu dem zweiten Unterabschnitt im ersten Teil von "Renten wegen Alters" gesprochen und dann in den einzelnen §§ die Voraussetzungen dargestellt. Im zweiten Teil werden die "Renten wegen verminderter Erwerbsminderung" dargestellt. Im dritten Teil dann von "Renten wegen Todes". Insofern ergibt sich aus der Logik um welche Renten es sich handelt da es bei der Bezeichnung "Rente wegen Alters" auch um eine eindeutige Definition handelt. Eine Rente wird wegen Erreichen einer Altersgrenze gezahlt, also handelt es sich um eine Rente wegen Alters. Ganz einfach eigentlich ;-)
Altersrentneram 05.08.2019 | 17:05
Zitat von XYZ anzeigenausblenden
Hallo, meine Frage ist, ob sich das Wortgebilde "andere Rente wegen Alters" auf eine Altersrente bezieht, oder auf das Alter des Versicherten, also "andere Rente wegen Alters des Versicherten". In der Rentenversicherung kann sich das Alter doch nur auf den Versicherten beziehen, oder ? Danke bereits an dieser Stelle.
Hallo Altersrentner, wenn von einer Rente wegen Alters gesprochen wird, ist eine Altersrente gemeint. Konrad Berta Siegfried hat das schon gut beantwortet.
Wenn eine Altersrente gemeint ist erhebt sich die Frage, warum unter Punkt 3 nicht "andere Altersrente" steht. Warum ist das so ?
Weil es der Gesetzgeber so in das Gesetz geschrieben hat. Es wird ja auch in der Überschrift zu dem zweiten Unterabschnitt im ersten Teil von "Renten wegen Alters" gesprochen und dann in den einzelnen §§ die Voraussetzungen dargestellt. Im zweiten Teil werden die "Renten wegen verminderter Erwerbsminderung" dargestellt. Im dritten Teil dann von "Renten wegen Todes". Insofern ergibt sich aus der Logik um welche Renten es sich handelt da es bei der Bezeichnung "Rente wegen Alters" auch um eine eindeutige Definition handelt. Eine Rente wird wegen Erreichen einer Altersgrenze gezahlt, also handelt es sich um eine Rente wegen Alters. Ganz einfach eigentlich ;-)
"Eine Rente wird wegen Erreichen einer Altersgrenze gezahlt" Dann bezieht sich der Punkt 3. also auf das Alter (des Versicherten) als Grund oder Ursache und nicht auf die Ausprägungen der Altersrenten. Nun kann ich mein KI-Rentenprogramm weiterschreiben.
-am 06.08.2019 | 09:47
Zitat von Altersrentner anzeigenausblenden
Altersrentner schrieb

Hallo,

meine Frage ist, ob sich das Wortgebilde "andere Rente wegen Alters" auf eine Altersrente bezieht, oder auf das Alter des Versicherten, also "andere Rente wegen Alters des Versicherten".

In der Rentenversicherung kann sich das Alter doch nur auf den Versicherten beziehen, oder ?

Danke bereits an dieser Stelle.

[/quote]

Hallo Altersrentner,

wenn von einer Rente wegen Alters gesprochen wird, ist eine Altersrente gemeint.

Konrad Berta Siegfried hat das schon gut beantwortet.

[/quote]

Wenn eine Altersrente gemeint ist erhebt sich die Frage, warum unter Punkt 3 nicht "andere Altersrente" steht.

Warum ist das so ?[/quote]

Weil es der Gesetzgeber so in das Gesetz geschrieben hat. Es wird ja auch in der Überschrift zu dem zweiten Unterabschnitt im ersten Teil von "Renten wegen Alters" gesprochen und dann in den einzelnen §§ die Voraussetzungen dargestellt. Im zweiten Teil werden die "Renten wegen verminderter Erwerbsminderung" dargestellt.

Im dritten Teil dann von "Renten wegen Todes".

Insofern ergibt sich aus der Logik um welche Renten es sich handelt da es bei der Bezeichnung "Rente wegen Alters" auch um eine eindeutige Definition handelt. Eine Rente wird wegen Erreichen einer Altersgrenze gezahlt, also handelt es sich um eine Rente wegen Alters. Ganz einfach eigentlich ;-)[/quote]

"Eine Rente wird wegen Erreichen einer Altersgrenze gezahlt"

Dann bezieht sich der Punkt 3. also auf das Alter (des Versicherten) als Grund oder Ursache

und nicht auf die Ausprägungen der Altersrenten.

Nun kann ich mein KI-Rentenprogramm weiterschreiben.

Hallo Altersrentner, ich glaube, Sie versuchen hier eine Differenzierung vorzunehmen, die es gar nicht gibt. Der Begriff "Renten wegen Alters" ist ein Oberbegriff, der alle (einzelnen) Altersrenten umfasst. Gleichzeitig ist für jede Altersrente typisch, dass eine Anspruchsvoraussetzung das Erreichen einer Altersgrenze ist. Daher bezieht sich auch der Wortteil "Alters" im Begriff "Altersrente" auf das Alter der Versicherten – nicht nur das Wort "Alters" in dem Rechtsbegriff "Renten wegen Alters".
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