Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Vogel;
Haben Sie nach 2002 geheiratet oder sind beide Ehegatten nach dem 01.01.1962 geboren, werden bei der Witwenrente alle Einkünfte angerechnet.
Weitere Informationen sind hier zu finden: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/hinterbliebenenrente-hinzuverdienst?nn=6a097dc6ca84ce5471c18d81
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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