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Experten-Antwort

Wegfall GdB 50 - Schwerbehindertenrente bedroht

von Hans Theorius15.07.2014 | 14:07
3607 Ansichten
7 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte vor einigen Jahren eine Krebserkrankung und mir wurde damals ein Schwerbehindertenausweis GdB 50 ausgestellt, Gültigkeit lt. Ausweis ist 12/2014. Bis heute scheint der Krebs nicht wieder zurück gekommen zu sein, was mich natürlich freut. Ich bin noch immer in einer Festanstellung und hatte vor, mit dem bisherigen GdB 50 am 01.12.2014 meinen Rentenantrag auf Schwerbehindertenrente (ich bin aktuell 60 Jahre alt, geboren 1954) zu stellen und somit Ende diesen Jahres in Rente zu gehen. Nun kam Anfang Juli eine Anhörung vom Versorgungsamt, dass aufgrund der Aktenlage mein GdB 50 auf GdB 20 herabgesetzt werden soll. Auf diese Anhörung muss ich bis Anfang August antworten. Nun meine Frage an die Experten: Wie kann mir die Anhörung vom Versorgungsamt da nun noch einen Strich durch die Rechnung machen? Was passiert, wenn ich einen neuen Feststellungsbescheid im August/September/Oktober, also noch in diesem Jahr bekomme? Ich bin gerade etwas verzweifelt, denn ich kenne mich mit den Fristen nicht aus. Wie soll ich am besten auf die Anhörung antworten, muss ich mir Sorgen um meinen Renteneintritt Ende diesen Jahres machen? Vielen Dank vorab, Hans Theorius

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 15.07.2014 | 14:52

Hallo Hans Theorius,

die Schwerbehinderteneigenschaft muss im Zeitpunkt des Rentenbeginns vorliegen. Bitte beachten Sie, dass Ihr jetziger Schwerbehindertenausweis noch bis 12/2014 gültig ist.

Aufgrund des Verfahrens beim Versorgungsamt wird der GdB möglicherweise vor Ende des Jahres auf weniger als 50 reduziert. Allerdings gilt der bisherige GdB weiter, bis der neue Bescheid des Versorgungsamtes bindend ist. Anschließend gilt noch für drei Kalendermonate eine Schonfrist (§ 116 Abs. 1 SGB 9), in der weiterhin von der Schwerbehinderteneigenschaft ausgegangen wird. Zusammengefasst bedeutet dies, dass nach Erteilung eines Minderungsbescheides 1 Monat Rechtsmittelfrist plus 3 Kalendermonate Schonfrist noch eine Schwerbehinderteneigenschaft vorliegt.

Experten-Antwortam 15.07.2014 | 16:45

Hallo Hans Theorius,

die Rechtsauffassung hat sich nach dem Beitrag aus dem Jahre 2009 zwischenzeitlich tatsächlich geändert. Ihre Schlussfolgerungen sind somit zutreffend.

5 Antworten

Hans Theoriusam 15.07.2014 | 15:48
Vielen Dank für Ihre schnelle Rückantwort. Gültig bis 12/2014 bedeutet, dass der Ausweis mit Ablauf des Monats Dezember ungültig wird, ist das so richtig? Zu Ihrer Aussage, dass die während der Zeit der Schonfrist noch immer mein GdB 50 gelten würde, habe ich in einem anderen Beitrag folgende Aussage von Ihnen gefunden: Beitrag: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[… Dort schrieben Sie: "denn die Schwerbehinderteneigenschaft liegt nur vor bis zum Eintritt der Bindungswirkung eines die Anerkennung der Schwerbehinderung aufhebenden Bescheides. Für die Dauer der Schutzfrist des § 116 Abs. 1 SGB 9 liegt die Schwerbehinderteneigenschaft nicht mehr vor. " Wurde diese Rechtssprechung inzwischen geändert? Falls dem so ist und Ihre obige Aussage entegen dem alten Beitrag stimmt, dann würde dies bedeuten, dass, wenn ich bereits im August einen neuen feststellungsbescheid über GdB 20 bekomme, dieser nach der Widerspruchsfrist im September bindend werden würde. Dann drei Monate Schonfrist (es wäre dann Mitte Dezember) bedeutet, dass meinem EIntritt in die Altersrente ab dem 01.12.2014 praktisch nichts mehr im Wege stehen könnte. Oder sehe ich das falsch? Vielen Dank, Hans Theorius
Hans Theoriusam 15.07.2014 | 16:48
Vielen herzlichen Dank für Ihre Rückantwort. Das sind natürlich tolle Aussichten! Freundliche Grüße Hans Theorius
ostmannam 15.07.2014 | 17:49
Hallo Ich Freue mich für sie! Nur wie kommt das Versorgungsamt, auf nach Aktenlage wo und wie haben die die Akten wech? Wurden sie am Verfahren beteiligt?
Hans Theoriusam 15.07.2014 | 18:10
Es wurde auf Grundlage der Arztakten eine Stellungsnahme vom versorgungsärztlichen Dienst eingeholt. Aus diesem geht hervor, dass meine Tumorerkrankung 'geheilt' ist (dies wird wohl grundsätzlich nach 5 Jahren so angenommen). Die neuen GdB 20 beziehen auf andere Gebrechen, welche ich weiterhin habe. Ich wurde insofern eingebunden, dass ich ja nun Stellung nehmen kann/soll.
Ratsuchendeam 18.07.2014 | 11:50
Sehr geehrter Herr Theorius, da Sie nun Gelegenheit zur Stellungnahme haben, würde ich an Ihrer Stelle darlegen, dass Ihre anderen Erkrankungen mit einem höheren GdB als 20 zu bewerten sind und dies durch ärztliche Atteste dokumentieren. Falls der Bescheid dann doch geringer als 50 ausfällt, haben Sie Gelegenheit, das Widerspruchsverfahren in Gang zu setzten. Solange dieses nicht abgeschlossen und rechtskräftig beschieden wurde - und das dauert seine Zeit - bleibt Ihnen Ihr GdB von 50 erhalten. Ich würde Ihnen jedoch dringend raten, sich bei diesem Vorgehen noch einmal fachkundig beraten zu lassen, z.B. von dem für Sie zuständigen Integrationsfachdienst. Die Anschrift erhalten Sie vom Integrationsamt. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!
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