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Experten-Antwort

Wegfall große Witwenrente

von Biggi190402.09.2022 | 16:46
445 Ansichten
15 Antworten
Guten Tag, ich habe heute Post von der Rentenversicherung bekommen. Meine Tochter wird im November 2022 18 Jahre. Da sie noch zur Schule geht, wird sie ihre Halbwaisenrente weiterhin bekommen. Bei mir fällt die große Witwenrente jetzt wohl weg, da ich erst 44 Jahre alt bin. Wann bekomme ich wieder eine Rente? Was passiert in dieser Zeit mit der Krankenversicherung? Ich bin halbtags Berufstätig. Mein Mann ist vor 3,5 Jahren gestorben. Da war ich 40 Jahre. Warum werde ich noch dafür gestraft, dass mein Mann so früh gestorben ist? Wenn nicht alles schon schlimm genug wäre.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.09.2022 | 09:04

Hallo Biggi1904,

wie „Dana“ bereits zutreffend dargestellt hat, hätten Sie bei einem Todesfall im Jahr 2019 nach Vollendung des 45 Lj. + 8 Monate bereits wieder einen Anspruch auf große Witwenrente. Weitere Informationen hierzu erhalten Si auch in der Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“, welche Sie unter

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten.pdf?__blob=publicationFile&v=1

herunterladen können.

Zudem möchte ich auch auf die zutreffenden Tipps und Hinweise von „Abschläge“ verweisen.

14 Antworten

Danaam 02.09.2022 | 17:14
Also wenn dein Mann 2019 verstorben ist müsstest du ab 45 Jahre und 8 Monaten wieder die Rente bekommen. Krankenversicherung wird ja über deinen Arbeitgeber auch noch abgeführt. https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/witwer-witw…
KSCam 02.09.2022 | 18:05
Wieso werden Sie gestraft? Mit einem 18 jährigen Mädel (=erwachsen) könnten Sie doch problemlos ganztags arbeiten, so klein ist das Kind doch auch nicht mehr.....
Danaam 02.09.2022 | 18:24
KSC schrieb

Wieso werden Sie gestraft?

Mit einem 18 jährigen Mädel (=erwachsen) könnten Sie doch problemlos ganztags arbeiten, so klein ist das Kind doch auch nicht mehr.....

Das war jetzt nicht gerade feinfühlig! Nicht jeder Arbeitgeber hat eine Vollzeitstelle zu vergeben, nur weil man dort schon halbtags arbeitet.
KSCam 02.09.2022 | 19:34
Vielleicht nicht allzu feinfühlig, aber halt realistisch und keineswegs böse oder gemein. Das Wort Bestrafung höre ich immer wieder in der Rentenberatung von Witwen und ich kann in dem Themenbereich einfach keine Bestrafung sehen... Wie gesagt: mit erwachsenen Kindern ist eine Arbeitszeiterhöhung zumindest kein Riesenüroblem,....
Duxam 02.09.2022 | 19:15
KSC schrieb

Wieso werden Sie gestraft?

Mit einem 18 jährigen Mädel (=erwachsen) könnten Sie doch problemlos ganztags arbeiten, so klein ist das Kind doch auch nicht mehr.....

Weil das Leben nicht so weitergeht, als wenn der Mann noch leben würde,was eigentlich Sinn der Hinterbliebenenrente sein sollte.
Mexiam 02.09.2022 | 19:36
KSC schrieb

Wieso werden Sie gestraft?

Mit einem 18 jährigen Mädel (=erwachsen) könnten Sie doch problemlos ganztags arbeiten, so klein ist das Kind doch auch nicht mehr.....

Hier trauen Sie sich, Ihre Meinung anonym als KSC kundzutun, was Sie im direkten Kontakt als Berater der Rentenversicherung, den Kunden wahrscheinlich nicht ins Gesicht sagen würden. Respektlos!
Biggi1904am 02.09.2022 | 19:55
KSC schrieb

Wieso werden Sie gestraft?

Mit einem 18 jährigen Mädel (=erwachsen) könnten Sie doch problemlos ganztags arbeiten, so klein ist das Kind doch auch nicht mehr.....

Nein mein Kind ist nicht das Problem. Aber da wo ich arbeite gibt es nur Teilzeitstellen. Mehr kann ich gesundheitlich auch nicht arbeiten
Biggi1904am 02.09.2022 | 20:40
Dux schrieb

Weil das Leben nicht so weitergeht, als wenn der Mann noch leben würde,was eigentlich Sinn der Hinterbliebenenrente sein sollte.

Wieso werden Sie gestraft?
Weil das Leben nicht so weitergeht, als wenn der Mann noch leben würde,was eigentlich Sinn der Hinterbliebenenrente sein sollte.
Da haben Sie recht. Das Leben geht nicht mehr so weiter wie bisher. Jeder Tag kostet eine Unmenge an Kraft. Es ist die Hölle
Abschlägeam 02.09.2022 | 20:57
Biggi1904 schrieb

Nein mein Kind ist nicht das Problem. Aber da wo ich arbeite gibt es nur Teilzeitstellen. Mehr kann ich gesundheitlich auch nicht arbeiten

Wieso werden Sie gestraft? Mit einem 18 jährigen Mädel (=erwachsen) könnten Sie doch problemlos ganztags arbeiten, so klein ist das Kind doch auch nicht mehr.....
Nein mein Kind ist nicht das Problem. Aber da wo ich arbeite gibt es nur Teilzeitstellen. Mehr kann ich gesundheitlich auch nicht arbeiten
Hallo Biggi, wenn es gesundheitliche Gründe gibt, dass Sie nicht mehr als Teilzeit arbeiten können, dann sollten Sie mit Ihren zuständigen Ärzten besprechen, ob es evtl. sinnvoll wäre, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Oder zumindest erst einmal eine Reha, die Sie vielleicht auch schon wieder etwas auf 'Vordermann' bringen kann. Über diese Themen können Sie sich hier vorab informieren: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Medizinis… Die Zeit, in der Sie nun keine Witwenrente erhalten, ist ja zum Glück im Unglück absehbar, vielleicht haben Sie zur Überbrückung nunmehr Anspruch auf z.B. Wohngeld. Scheuen Sie sich nicht, einen Anspruch hierauf zumindest zu prüfen/prüfen zu lassen. Viel Erfolg und alles Gute!
KSCam 02.09.2022 | 21:59
Bei Erwerbsminderung könnte auch sofort wieder ein Anspruch auf große Witwenrente bestehen. Das zu sagen haben meine "Kritiker" allerdings zu wenig rentenrechtliche Ahnung, können aber ahnungslos jeden kritisieren, der klare Antworten gibt.
Berndam 03.09.2022 | 16:53
Letzteres ist richtig, wenn eine Erwerbsminderung festgestellt ist, gibt's die große Witwenrente. Allerdings wird die Erwerbsminderungsrente auf die Witwenrente angerechnet.
Abschlägeam 03.09.2022 | 17:22
Bernd schrieb

Letzteres ist richtig, wenn eine Erwerbsminderung festgestellt ist, gibt's die große Witwenrente.

Allerdings wird die Erwerbsminderungsrente auf die Witwenrente angerechnet.

Aber wie auch bei dem zzt. noch vorhandenem Teilzeitarbeitseinkommen gilt auch bei der Anrechnung der EM-Rente auf die Witwenrente der Freibetrag in Höhe von 950,93 Euro West und 937,73 Euro Ost (Stand 2022)! Das, lieber @Bernd, könnten Sie doch gleich mit dazuschreiben, sonst hört sich Ihr letzter Satz ja schon fast 'drohend' an :-)
senf-dazuam 05.09.2022 | 09:58
In der Broschüre steht dann auch "Umgekehrt wird Ihnen nach einer großen eine kleine Witwenrente gezahlt, wenn Ihr Kind volljährig ist, Sie aber die Altersgrenze für die große Witwenrente noch nicht erreicht haben. Gilt für Ihre kleine Witwenrente das „neue Recht“, wird die Zeit, in der Sie bereits eine große Witwenrente bezogen haben, auf die 24 Kalender- monate angerechnet." Es wäre also auch noch wichtig für eine Beratung, ob bei Ihnen altes oder neues Recht gilt. "Neues Recht" bedeutet, Sie haben vor 2002 geheiratet oder sind Sie oder Ihr verstorbener Mann vor dem 2.1.62 geboren worden? Wenn ja, wird noch für 24 Monate eine kleine Witwenrente gezahlt, aber bis dahin haben Sie die notwendige Altersgrenze für die große Witwenrente wieder erreicht.
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