Hallo Biggi1904,
wie „Dana“ bereits zutreffend dargestellt hat, hätten Sie bei einem Todesfall im Jahr 2019 nach Vollendung des 45 Lj. + 8 Monate bereits wieder einen Anspruch auf große Witwenrente. Weitere Informationen hierzu erhalten Si auch in der Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“, welche Sie unter
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten.pdf?__blob=publicationFile&v=1
herunterladen können.
Zudem möchte ich auch auf die zutreffenden Tipps und Hinweise von „Abschläge“ verweisen.
Wieso werden Sie gestraft?
Mit einem 18 jährigen Mädel (=erwachsen) könnten Sie doch problemlos ganztags arbeiten, so klein ist das Kind doch auch nicht mehr.....
Wieso werden Sie gestraft?
Mit einem 18 jährigen Mädel (=erwachsen) könnten Sie doch problemlos ganztags arbeiten, so klein ist das Kind doch auch nicht mehr.....
Wieso werden Sie gestraft?
Mit einem 18 jährigen Mädel (=erwachsen) könnten Sie doch problemlos ganztags arbeiten, so klein ist das Kind doch auch nicht mehr.....
Wieso werden Sie gestraft?
Mit einem 18 jährigen Mädel (=erwachsen) könnten Sie doch problemlos ganztags arbeiten, so klein ist das Kind doch auch nicht mehr.....
Wieso werden Sie gestraft?
Mit einem 18 jährigen Mädel (=erwachsen) könnten Sie doch problemlos ganztags arbeiten, so klein ist das Kind doch auch nicht mehr.....
Weil das Leben nicht so weitergeht, als wenn der Mann noch leben würde,was eigentlich Sinn der Hinterbliebenenrente sein sollte.
Da haben Sie recht. Das Leben geht nicht mehr so weiter wie bisher. Jeder Tag kostet eine Unmenge an Kraft. Es ist die HölleWieso werden Sie gestraft?Weil das Leben nicht so weitergeht, als wenn der Mann noch leben würde,was eigentlich Sinn der Hinterbliebenenrente sein sollte.
Nein mein Kind ist nicht das Problem. Aber da wo ich arbeite gibt es nur Teilzeitstellen. Mehr kann ich gesundheitlich auch nicht arbeiten
Hallo Biggi, wenn es gesundheitliche Gründe gibt, dass Sie nicht mehr als Teilzeit arbeiten können, dann sollten Sie mit Ihren zuständigen Ärzten besprechen, ob es evtl. sinnvoll wäre, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Oder zumindest erst einmal eine Reha, die Sie vielleicht auch schon wieder etwas auf 'Vordermann' bringen kann. Über diese Themen können Sie sich hier vorab informieren: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Medizinis… Die Zeit, in der Sie nun keine Witwenrente erhalten, ist ja zum Glück im Unglück absehbar, vielleicht haben Sie zur Überbrückung nunmehr Anspruch auf z.B. Wohngeld. Scheuen Sie sich nicht, einen Anspruch hierauf zumindest zu prüfen/prüfen zu lassen. Viel Erfolg und alles Gute!Wieso werden Sie gestraft? Mit einem 18 jährigen Mädel (=erwachsen) könnten Sie doch problemlos ganztags arbeiten, so klein ist das Kind doch auch nicht mehr.....Nein mein Kind ist nicht das Problem. Aber da wo ich arbeite gibt es nur Teilzeitstellen. Mehr kann ich gesundheitlich auch nicht arbeiten
Letzteres ist richtig, wenn eine Erwerbsminderung festgestellt ist, gibt's die große Witwenrente.
Allerdings wird die Erwerbsminderungsrente auf die Witwenrente angerechnet.
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