Hallo Biggi1904,
wie „Dana“ bereits zutreffend dargestellt hat, hätten Sie bei einem Todesfall im Jahr 2019 nach Vollendung des 45 Lj. + 8 Monate bereits wieder einen Anspruch auf große Witwenrente. Weitere Informationen hierzu erhalten Si auch in der Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“, welche Sie unter
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten.pdf?__blob=publicationFile&v=1
herunterladen können.
Zudem möchte ich auch auf die zutreffenden Tipps und Hinweise von „Abschläge“ verweisen.