Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Wegfall HInzuverdienstgrenze

von Mary23.01.2023 | 11:51
98 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Erhöhen sich bei Inanspruchnahme der vorgezogenen Altersrente für langjährig Versicherte (in meinem Fall mit 12% Abschlägen) und Weiterarbeit mit unverändertem Verdienst die Bezüge für die Regelaltersrente oder bleiben die Abschläge für immer?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mary,

die Abschläge bleiben grundsätzlich lebenslang erhalten.

Allerdings erhalten Sie für die nach Rentenbeginn gezahlten Beiträge aus der Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze einen Zuschlag an Entgeltpunkten aus diesen Beiträgen zu Ihrer Rente. Diese Entgeltpunkte werden nicht mit dem Abschlag belegt.

Arbeiten Sie auch über die Regelaltersgrenze hinaus und verzichten in der Beschäftigung auf die Versicherungsfreiheit, so erhalten Sie dann jeweils zum 01.07. des Folgejahres wiederum einen neuen Zuschlag aufgrund der Beiträge aus der Beschäftigung des Vorjahres.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Galgenhumoram 23.01.2023 | 12:03
Die Abschläge bleiben für immer....aus dem Hinzuverdienst ergeben sich Zuschläge, die regelmäßig auf die BESTEHENDE Altersrente Anwendung finden. Die Regelaltersrente wird es nicht geben.
Abschlägeam 23.01.2023 | 13:45
Das ist so nicht richtig, jedenfalls nicht dann, wenn man den FAQs der DRV glaubt, https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemei… Die bereits berücksichtigten EP behalten die Abschläge, die neu hinzugekommen werden aber nicht 'vorzeitig' (vor dem Regelrentenalter) in Anspruch genommen und sind deshalb dann abschlagsfrei. Lediglich bei der Berechnung des Steuerfreibetrages gibt es keinen Unterschied zwischen vorgezogener Altersrente und Regelaltersrente. Hier wird also nicht noch mal komplett neu berechnet, der Freibetrag wird nur entsprechend des Hinzuverdienstes 'angepasst' (näheres hierzu siehe §22 EStG oder Steuerfachleute fragen)
Klausam 23.01.2023 | 13:39
Die 12 % Abschlag bleiben bestehen für die in Anspruch genommene Rente. Sofern weiter Beiträge an die RV entrichtet werden durch die Weiterbeschäftigung, erhöht sich die Rente wenn Sie die Regelaltersgrenze erreichen, anschließend falls die Arbeit weiter besteht dann jeweils zum 1.7.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026