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Experten-Antwort

Wegfall Rente auf Zeit - Antragstellung

von Paco09.02.2020 | 13:35
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Hallo, ich beziehe eine befristete Erwerbsminderungsrente die jetzt am 31.03.2020 endet. Zusätzlich beziehe ich, da die Rente niedrig ist, noch Hilfe zum Lebensunterhalt vom Sozialamt bis zum 31.03.2020. Vorher habe ich ALG2 bezogen. Meine Frage ist ob ich jetzt wieder ALG2 beantragen muss? Es könnte ja sein, auch wenn mein Krankheitszustand gleichgeblieben ist, die Rente nicht weiter bewilligt wird. Und muss ich zeitgleich auch ein Antrag auf Weiterbewilligung beim Sozialamt stellen? Damit, falls die Rente weiter bewilligt wird, ich weiterhin Hilfe zum Lebensunterhalt bekomme? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Paco,

Forumsteilnehmer/in Gumba hat Ihnen schon den richtigen Hinweis gegeben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Kaiseram 09.02.2020 | 14:24
Wie wäre es mit Arbeiten?
Abflussreinigeram 09.02.2020 | 14:51
Wie wäre es mit Klappe halten, Du Clown?
Siehe hieram 09.02.2020 | 15:22
Hallo Paco, bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an Ihr zuständiges "Sozialamt", also die Stelle, von der Sie aktuell zusätzliche Leistungen zur Erwerbsminderungsrente erhalten. Dort erfahren Sie, ob Sie dort auch nach dem 31.03.2020 Ansprüche haben, oder welche Stelle dann alternativ für Sie zuständig wäre, falls Ihrem Weiterbewilligungsantrag nicht entsprochen wird. Alles Gute!
Kaiseram 09.02.2020 | 16:30
Wie wäre es mit Arbeiten?
Wie wäre es mit Klappe halten, Du Clown?
Auch wenn die Antwort nur vom psychisch kranken Pseudokaiser stammt. Er scheint einen wunden Punkt bei Dir getroffen zu haben.
Gumbaam 09.02.2020 | 17:26
Es genügt für den Anfang, sich vorsorglich beim Jobcenter zu melden. So wären Sie bei Ablehnung der Verlängerung in den richtigen Händen. Sollte es hingegen zur Verlängerung kommen, können Sie auch HLU wieder beantragen. Dies jetzt schon zu tun, wäre voreilig, da Sie diese Leistung erst erhalten, wenn Sie als erwerbsgemindert eingestuft sind.
Pacoam 10.02.2020 | 09:39
Super, dann weiß ich bescheid. Danke an alle.
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