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Experten-Antwort

Wehrdienst in der Türkei -als Leutnant ( Reserveoffiziere)-deutsche Rentenversicherung

von Mehmet17.06.2021 | 19:26
235 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich hatte unter diesem Tittel "Wehrdienst in der Türkei /als Leutnant/ deutsche Rentenversicherung" Diskution im 02.2021 aufgemacht. Weblink war so : https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/wehrdie… Ich hatte mit türkischen Botschaft am 02.2021 kontaktieren. Mir wurde von Botschaft gesagt ,dass ich Widerspruch einlegen soll und ich musste so schreiben "Hiermit lege ich Einspruch gegen Ihren Bescheid. Da diese Zeiten in der Türkei versicherungspflichtig sind und mittels TR 4 an den DRV Nordbayern mitgeteilt werden müßten, bitte ich diese Akte an den zuständigen Träger DRV Nordbayern weiterzuleiten. Diese Verbindungsstelle wird mir diese Zeiten anerkennen. Mit freundlichen Grüßen " Heute habe ich mein Versicherungverlauf geprüfft und habe ich es darauf gesehen "Türkei System für Beamte Zeitraum Tage Art der Zeit, Anmerkungen 15.01.2000 - 14.04.2001 450 - Beitragszeit mit Pflichtbeiträg" Fazit: meine Wehrdienst in der Türkei /als Leutnant/ wurde von deutsche Rentekasse anerkannt. Vielen Dank für türkische Botschaft.

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Mehmet,

schön, dass Ihr Anliegen geklärt werden konnte!

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Liebe Leserinnen und Leser,

einige Einträge wurden politisch und sind deshalb gelöscht (s. Forenregeln).

Ich schließe den Thread und wünschen einen schönen Sonntagabend.

Ihr Admin

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8 Antworten

Wilhelm Buscham 17.06.2021 | 19:50
Er fühlte sich wie neu gestärkt als er soviel Geld bemerkt.
Mehmetam 18.06.2021 | 04:34
Alle wollte helfen. Vielen Dank für Ihre Beiträge.
Jonnyam 18.06.2021 | 19:03
Richtig ist, dass die Türkei wohl jetzt erstmals Ihre Wehrdienstzeiten in der Türkei als türkische Beitragszeit mit Pflichtbeiträgen anerkannt hat. Nach Art. 27 des deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommens werden dann diese Zeiten für die in Deutschland erforderlichen Wartezeiten anerkannt. Eine Rentenleistung daraus erhalten Sie aber nicht, jedenfalls nicht aus Deutschland. Damit können sich alle wieder abregen, die da meinen, Deutschland zahlt für türkischen Wehrdienst! Übrigens sind solche Zusammenrechnungsvorschriften für das Erfüllen von Wartezeiten Gang und Gebe auch in anderen Sozialversicherungsabkommen.
Krankenkassenbeiträge schonam 18.06.2021 | 22:00
für Gross Eltern oder Ehefrau mit Kindern. Dafür wird Rentnern im Ausland der Krankenkassenzuschuss gestrichen und die Krankenkasse gekündigt. Glaube ? Abkommen Deutschland Türkei 1964 ?
Gang und Gäbe Jonny ist:am 18.06.2021 | 22:27
das Rentner aus Deutschland im Ausland Ihre Krankenkassezuschüsse verlieren. Ihre Krankenversicherung gekündigt wird. Beispiel Schweiz und alle anderen EU Länder. Bei erhalt 1 kleinen zusätzlichen Wohnsitzrente. Ich Glaube, die halbe Wahrheit ist auch ........, auch wenn Sie Jonny sind u in der Schweiz leben.
Helvetiaam 18.06.2021 | 23:27
Zitat von Gang und Gäbe Jonny ist: anzeigenausblenden
Das erklärt vieles. Deshalb wird hier häufiger nachgefragt, wie man auf seine Schweizer Rente verzichten kann,da diese nur marginal sei. Es kostet mehr, als man erhält. Jo.
Mehmetam 19.06.2021 | 10:00
Zitat von Jonny anzeigenausblenden
Nach Art. 27 des deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommens werden dann diese Zeiten für die in Deutschland erforderlichen Wartezeiten anerkannt. Eine Rentenleistung daraus erhalten Sie aber nicht, jedenfalls nicht aus Deutschland.
Ja richtig , Zeiten für Wehrdienst (als Reservesoldat) in der Türkei wurde als Wartezeiten anerkannt. Aber nicht nur das. Studium ( Hochschulausbildung) wurde auch naturlich als Wartezeiten anerkannt Ich will hier zuammenfassen: die Leute, die in der Türkei studiert haben und ,die ihre Wehrdiesnt in der Türkei als Reservesoldat (Yedeksubay-Asteğmen) geleistet haben, können "Hochschulausbildung" und " Wehrdienst" durch Kontenklärung als Wartezeiten in Deutschland anerkennen lassen. Wartezeiten ist wichtig für mich persönlich , wenn ich früh rente gehen will. (Wartezeit von 35 Jahren) Ich bin der meinung, dass ich ausreichend Information mitgeteilt. Wen jemand im Internet darüber information sucht, werde er hoffentlich auf diese Seite stoßen. Ich habe bis jetzt viele nutzliche Informationen in der Internet gefunden, durch die Leute , die vieles mitgeteilt haben. Deswegen wollte ich darauf beiträgen.
Jonnyam 19.06.2021 | 11:56
Schulische Ausbildung wird immer anerkannt, egal wo auf diesem Globus. Das gilt auch für Schwagerschaft und Mutterschutz vor dem 25. Lebensjahr!
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