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Wehrdienst neue Bundesländer

von Sabine P.15.12.2009 | 14:36
1921 Ansichten
3 Antworten
Mein Vater hat kürzlich eine Renteninformation erhalten. Wir haben festgestellt, dass nicht alle seine Wehrdienstzeiten (neue Bundesländer) enthalten sind. Er hat 2 Zeiten in den 80ger JAhren (einmal wenige Tage, einmal 3 Monate), die fehlen. Während dieser Zeit hatte er Reservistendienst und Mobilmachung und hat von seinem Arbeitgeber ganz normal weiter Gehalt/Lohn gekriegt (so wie bei Entgeltfortzahlung). Wenn wir jetzt diese Zeiten nachtragen lassen, ist das dann positiv für seine Rente? Die durchgängige Lohnzahlung ist im Versicherungsverlauf enthalten.

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 15.12.2009 | 14:52

Während der Zeiten des Reservistenwehrdienstes im Beitrittsgebiet bestand regelmäßig Versicherungs- und Beitragspflicht.

Es sind also keine Wehrdienstzeiten sondern nur Arbeitszeiten/Beitragszeiten und sind nicht extra als solche vermerkt.

Moderatoren-Antwortam 17.12.2009 | 13:44

Es gibt keine Erhöhung, wird sich aber auch nicht nachteilig auswirken.

Während Wehr- bzw. Reservistenübungen bestand (in der ehem. DDR genau wie in der Bundesrepublick Deutschland) das Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnis einfach weiter. Sie bestätigen zudem auch, dass der Arbeitgeber nicht ab- und wieder angemeldet hat. Rentenversicherungsrechtlich ist es daher nicht von Belang, ob Ihr Vater bei der NVA an den Übungen teilgenommen oder im Betrieb gearbeitet hat. Selbst wenn Sie das Buch einsenden, wird keine Änderung bzw. Ergänzung am Versicherungsverlauf vorgenommen, da ja dass vorrangige Beschäftigungsverhältnis bei der Rente zu berücksichtigen ist.

1 Antworten

Sabine P.am 16.12.2009 | 22:24
Nein, es gibt hier keine Lücke im Versicherungsverlauf. Der AG hat einfach weitergezahlt, und so ist es auch im VVL. Ich hatte halt gehofft, dass - ähnlich wie bei Kindererziehungszeiten - evtl. eine Erhöhung der Beiträge erfolgt. Dies ist aber offenbar nicht der Fall? Falls wir das Büchlein bei der DRV zur Überprüfung einreichen, kann sich hier aber auch nichts nachteilig auswirken, oder?
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