Während der Zeiten des Reservistenwehrdienstes im Beitrittsgebiet bestand regelmäßig Versicherungs- und Beitragspflicht.
Es sind also keine Wehrdienstzeiten sondern nur Arbeitszeiten/Beitragszeiten und sind nicht extra als solche vermerkt.
Es gibt keine Erhöhung, wird sich aber auch nicht nachteilig auswirken.
Während Wehr- bzw. Reservistenübungen bestand (in der ehem. DDR genau wie in der Bundesrepublick Deutschland) das Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnis einfach weiter. Sie bestätigen zudem auch, dass der Arbeitgeber nicht ab- und wieder angemeldet hat. Rentenversicherungsrechtlich ist es daher nicht von Belang, ob Ihr Vater bei der NVA an den Übungen teilgenommen oder im Betrieb gearbeitet hat. Selbst wenn Sie das Buch einsenden, wird keine Änderung bzw. Ergänzung am Versicherungsverlauf vorgenommen, da ja dass vorrangige Beschäftigungsverhältnis bei der Rente zu berücksichtigen ist.
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