Die Antwort von TCK ist bereits zutreffend. Es hat indes seit 1998 keine entspr. Rechtsänderung gegeben, dass Zeiten des Wehr-/ und Zivildienstes anders bewertet werden.
Bei bestimmten Anrechungszeiten war dies indes im vergleichbaren Zeitraum anders geregelt. In Ihrem Fall aber hat Ihnen user TCK die möglichen Gründe mitgeteilt.
Mit dem Wechsel von Erwerbsunfähigkeitsrente zur Altersrente hat dies nichts zu tun, weil sich selbst Änderungen bei der Rentenberechnung (Gesamtleistungsbewertung) darauf nicht auswirken können. Diese Zeit bekommt ja einen Festwert zugeordnet, wie dies so in den von TCK genannten Normen auch geregelt ist.
Ähnliche Fragen hatte wir bereits im Forum., wie man auch über die Suchfunktion schnell feststellen kann. Wie immer im Forum interessant zu beobachten, ist auch hier der Zusammenhang zwischen Anfragen von usern und dem posten eines aktuellen Themas im Forum.
MfG