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Experten-Antwort

Weihnachts-u. Urlaubsgeld Anspruch bei befristeter EM-Rente

von Lutzi09.07.2024 | 16:20
673 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, habe ich Anspruch auf Urlaubsgeld u. Weihnachtsgeld bei einer befristeten EM-Rente, mit dem zum Teil eine Direktversicherung gespeist wurde, wenn die Sonderzahlung freiwillig ist, aber alle anderen Mitarbeiter es bekommen haben. Das 13. Monatsgehalt setzte sich aus diesem Geld zusammen. Ich bekomme von Steuerberater etc. keine brauchbaren Infos. Danke schon mal vorab.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lutzi,

 

zu arbeitsvertragsrechtlichen Angelegenheiten kann Ihnen die Deutsche Rentenversicherung keine Auskunft geben.

 

Ob Sie Anspruch auf Urlaubs- oder Weihnachtsgeld haben, kommt auf die getroffen Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag oder ggf. Tarifvertrag an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Arbeitsrecht macht die DRV nichtam 09.07.2024 | 16:43
Zu Fragen Ihres Arbitsvertrags wird Ihnen die DRV sicher keine Antwort geben (können). Schauen Sie in Ihren Arbeits- oder Tarifvertrag und/oder fragen Sie ihren Betriebs- oder Personalrat. Bei ruhendem Arbeitsverhältnis gibt es häufig keine freiwilligen Sonderleistungen wi Weihnachts- oder Urlaubsgeld.
AVam 09.07.2024 | 17:14
Steht doch alles in Ihrem Arbeitsvertrag. Können Sie nicht lesen?
Gesaam 09.07.2024 | 17:21
Wenn es ihr Arbeitsvertrag nicht hergibt, dann haben Sie keinen Anspruch!
Mikeam 09.07.2024 | 18:14
Nein, Weihnachtsgeld gibt es im ruhenden Dienstverhältnis nicht und Urlaubsabgeltung gibt es auch nur, wenn das Dienstverhältnis beendet ist. Das ist die Regel. Für Ausnahmen gucken Sie in Ihren Arbeitsvertrag.
Heinam 10.07.2024 | 16:54
Zitat von Arbeitsrecht macht die DRV nicht anzeigenausblenden
Hallo, so war es bei mir auch. Beziehe seit 8 Jahren die volle befr. EMR. Und hatte auch gegen den Arbeitgeber sogar vor dem Sozialgericht geklagt, diesbezüglich. Hatte da keine Chance, wurde abgeschmettert. Weil ich bei ruhendem Arbeitsverhältnis keinen Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld habe. Im Arbeitsvertrag ist das auch nicht beinhaltet. Gruß Hein
Deutsche Rentenversicherung
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