Hallo Jasper Rentschinski,
das Weihnachtsgeld zählt zum jährlichen Hinzuverdienst dazu. Eine Anrechnung auf die Rente erfolgt jedoch nur, wenn die Hinzuverdienstgrenze tatsächlich überschritten werden sollte.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung