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Experten-Antwort

Weihnachtsgeld bei voller EM Rente

von Franz F05.12.2013 | 21:46
1458 Ansichten
4 Antworten
wenn der bestehende Arbeitgeber bei befristeter voller EM Rente Weihnachsgeld zahlt ...ist das dann rentenschädlich?

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 06.12.2013 | 10:36

Hallo Franz F, Einmalzahlungen, wie zum Beispiel Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld, sind, sofern sie aus einem Beschäftigungsverhältnis kommen, wie normales Entgelt zu betrachten und somit als Hinzuverdienst zu berücksichtigen. Bei den 900 € in der Antwort von ...von handelt es sich wohl um den grds. freien Hinzuverdienst von 450 €, der bis zu zwei mal im Jahr bis zum Doppelten überschritten werden darf.

Experten-Antwortam 09.12.2013 | 07:41

Hallo Franz,

auch die Zahlung von Weihnachtsgeld aus einem ruhenden Arbeitsverhältnis stellt Hinzuverdienst dar und ist im Rahmen des § 96 a SGB VI anzurechnen. Siehe hierzu Randziffer R2.1.1 zur RAA § 96 a SGB VI.

2 Antworten

....am 06.12.2013 | 08:01
Franz F schrieb

Wie verhält es sich wenn man das Weihnachtsgeld aus einem ruhenden Arbeitsverhältnis bezieht bei dem keiner Beschäftigung nachgegangen wird?

Bitte nochmal antworten..... Danke

Wenn Sie dadurch auf über 900€ für den Monat kommen, wird die Rente auf Grund des Hinzuverdienstes gekürzt. Auf den Grundanspruch der Rente hat es keine Auswirkung.
Franz Fam 06.12.2013 | 11:58
Wie verhält es sich wenn man das Weihnachtsgeld aus einem ruhenden Arbeitsverhältnis bezieht bei dem keiner Beschäftigung nachgegangen wird? Bitte nochmal antworten..... Danke
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