Hallo Franz F, Einmalzahlungen, wie zum Beispiel Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld, sind, sofern sie aus einem Beschäftigungsverhältnis kommen, wie normales Entgelt zu betrachten und somit als Hinzuverdienst zu berücksichtigen. Bei den 900 € in der Antwort von ...von handelt es sich wohl um den grds. freien Hinzuverdienst von 450 €, der bis zu zwei mal im Jahr bis zum Doppelten überschritten werden darf.
Hallo Franz,
auch die Zahlung von Weihnachtsgeld aus einem ruhenden Arbeitsverhältnis stellt Hinzuverdienst dar und ist im Rahmen des § 96 a SGB VI anzurechnen. Siehe hierzu Randziffer R2.1.1 zur RAA § 96 a SGB VI.
Wie verhält es sich wenn man das Weihnachtsgeld aus einem ruhenden Arbeitsverhältnis bezieht bei dem keiner Beschäftigung nachgegangen wird?
Bitte nochmal antworten..... Danke
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