Hallo Elfriede Kinser,
wie von „Rentenuschi“ bereits zutreffend dargestellt wurde, ist das Weihnachtsgeld aus einem nach Rentenbeginn noch bestehenden (wenn auch ruhenden) Arbeitsverhältnis grundsätzlich als Hinzuverdienst zu berücksichtigen. Ich gehe jedoch davon aus, dass dieses (soweit es tatsächlich gezahlt wird) nicht die Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro übersteigen dürfte und damit auch keinen Einfluss auf Ihre Rentenhöhe haben würde.