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Experten-Antwort

Weihnachtsgeld trotz Erwerbsminderungsrente

von Elfriede Kinser19.11.2018 | 20:16
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6 Antworten

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Hallo, ich bin voller Erwerbsminderungsrentner auf Zeit und werde alljährlich ein Weihnachtsgeld erhalten, obwohl ich nicht arbeite (mein Besch.verhältnis ruht). Meine Frage wird dieses Weihnachtsgeld das ich alljährlich während der Zeit-EM-Rente erhalte als Hinzuverdienst angerechnet. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Hochachtungsvoll Elfriede Kinser

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Elfriede Kinser,

wie von „Rentenuschi“ bereits zutreffend dargestellt wurde, ist das Weihnachtsgeld aus einem nach Rentenbeginn noch bestehenden (wenn auch ruhenden) Arbeitsverhältnis grundsätzlich als Hinzuverdienst zu berücksichtigen. Ich gehe jedoch davon aus, dass dieses (soweit es tatsächlich gezahlt wird) nicht die Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro übersteigen dürfte und damit auch keinen Einfluss auf Ihre Rentenhöhe haben würde.

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5 Antworten

Harald Hauseram 19.11.2018 | 20:37
Das Weihnachtsgeld wird nicht als Hinzuverdienst gewertet, da sie zur Zeit ja keiner Beschäftigung nachgehen, sondern dies tariflich bei ihnen geregelt ist.
Harald Hauseram 19.11.2018 | 20:37
Das Weihnachtsgeld wird nicht als Hinzuverdienst gewertet, da sie zur Zeit ja keiner Beschäftigung nachgehen, sondern dies tariflich bei ihnen geregelt ist.
Thommy Leeam 19.11.2018 | 21:57
Hallo, der Sockelbetrag liegt bei 6.300 Euro. Sollte Ihr Weihnachtsgeld höher ausfallen, dann wird Ihre Erwerbsminderungsrente entsprechend gekürzt. Hochachtungsvoll Lee
Rentenuschiam 20.11.2018 | 06:07
Aus der RAA zu § 96a SGB VI Das bedeutet, wenn für das Weihnachtsgeld Sozialversicherungs- und/oder Steuerpflicht besteht, ist es auch auf die Renten anzurechnen. Allerdings kenne ich keinen einzigen Fall, in dem das Weihnachtsgeld über das Jahr der Erteilung des Rentenbescheides hinaus noch gezahlt wurde. Vielleicht sollten Sie sich nicht zu früh freuen. MfG
W*lfgangam 20.11.2018 | 19:07
Zitat von Rentenuschi anzeigenausblenden
Nachgefragt: "Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 SGB IV sind und – aus einem Arbeitsverhältnis stammen, das nach Rentenbeginn (noch) bestanden hat." Wenn das Arbeitsverhältnis faktisch beendet ist, dann wohl nicht. War/ist da nicht was, dass bei befristeten EM-Renten und automatisch/tarifvertraglich ruhendem Arbeitsverhältnis ein 'Ende des Arbeitsverhältnis' vorübergehend vorliegt und nachgehende Zahlungen _nach_ Eintritt des Ruhenstatbestands nicht als Einkommen _im_ Arbeitsverhältnis zu bewerten ist/kein Hinzuverdienst vorliegt? Gruß w. PS: habe jetzt keine Lust gehabt, die RAA rauf- und runterzulesen ;-) Relevante Beiträge sind im Archiv, dazu die Such-Funktion bemühen: "Hinzuverdienst Ende Arbeitsverhältnis ruhend" ...sind nur 147 Treffer, der erste enthält bereits einen Hinweis auf ein BSG-Urteil.
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