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Experten-Antwort

Weihnachtsrentenzahlung

von Neurentner08.03.2017 | 14:26
1560 Ansichten
10 Antworten
Beim Arbeitgeber gab es bei mir immer Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld, also ein 13. und 14. Gehalt. Bekomme ich bei meiner Erwerbsminderungsrente eigentlich auch eine 13. und 14. Zahlung? Beim Krankengeld war die Krankenkasse geizig, es gab kein Weihnachtskrankengeld. Ist das bei der Erwerbsminderungsrente anders?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.03.2017 | 14:36

Hallo Neurentner,

nein, bei der Rentenzahlung gibt es leider kein Weihnachtsgeld oder 13. und 14. „Monatsgehalt“.

9 Antworten

Trollam 08.03.2017 | 14:29
sehr netter Versuch zu trollen....
egal (der Erste)am 08.03.2017 | 14:29
Natürlich! Noch besser wäre gewesen, sie hätten 2 Beschäftigungen gehabt. Wenn diese dann auch noch mit Weihnachts- und Urlaubsgeld gewesen wären, würden Sie jedes Jahr 28 Rentenzahlungen bekommen...
???am 08.03.2017 | 14:39
Ihr Arbeitgeber musste immer das gesamte Jahresentgelt, also laufende und einmalige Zahlungen, melden. Durch das früher erhaltene Weihnachtsgeld wird also Ihre monatliche Rente erhöht. Sie erhalten damit jedes Monat 1/12 des auf das Weihnachtsgeld entfallenden Rentenbetrags und dafür keine 13. und 14. Rentenzahlung.
Gustavam 08.03.2017 | 14:41
Selbstverständlich, ich bekomme sogar 15.und 16.Gehalt und einen Firmenwagen von der DRV zur privaten Nutzung.
Altrentner am 08.03.2017 | 15:58
Da Sie Neurentner sind, leider nein. Wären Sie "Altrentner" würde das eventuell anders aussehen!!!! :-)
Hans Huberam 08.03.2017 | 16:58
Altrentner schrieb

Da Sie Neurentner sind, leider nein. Wären Sie "Altrentner" würde das eventuell anders aussehen!!!! :-)

Das wäre ja das erste Mal das Altrentner besser gestellt werden als Neurentner also ist diese Aussage ein Fake
Horsttam 08.03.2017 | 17:38
Hans Huber schrieb

Das wäre ja das erste Mal das Altrentner besser gestellt werden als Neurentner also ist diese Aussage ein Fake

Das Stimmt doch gar nicht. Schauen Sie sich mal bspw. eine Rentenberechnung von 1993 mit einer von heute an. Ist halt nur die Frage wie weit sie zurückgehen wollen.
Gustavam 08.03.2017 | 17:43
Ich bin Alter - Neurentner und was nun??
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