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Experten-Antwort

Weihnachtstage Reha

von Birgit Schmidt06.12.2023 | 15:23
659 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe eine Reha über Weihnachten. Über die Feierrage werde ich beurlaubt. Meine Reha endet am 27.12. der behandelnde Arzt würde mich am 23.12. entlassen. Er sagt, es wäre vertretbar dass ich nicht wieder 400 km Anreise um dann abzureisen. Ist das möglich! Bekomme ich einen aktualisierten Nachweis unter meine Anwesenheit für meinen AG? Da ich am 27.12. sonst wieder arbeiten müsste. Vielen Dank für die Rückmeldung!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Schmidt,

ob das Rehaziel erreicht und Sie die Rehabilitationsmaßnahme schon vorzeitig beenden können, entscheidet alleine die Klinik, d.h. die dort zuständigen Ärzte und Therapeuten. Da dieses Jahr der Heilige Abend auf einen Sonntag fällt, könnten Sie am Samstag den 23.12 nach Hause fahren und müssten am Dienstag den 26.12.2023 wieder anreisen. Ob das Sinn macht, sei dahingestellt. Nach Absprache mit der Klinik können Sie die Maßnahme vorzeitig beenden. Falls eine Verlängerung geplant ist, da das Rehaziel noch nicht erreicht wurde, wäre eine Wieder-Anreise auf jeden Fall notwendig. 

Bei Ihrer Entlassung wird im Entlassungsbericht festgehalten, ob Sie arbeitsfähig oder arbeitsunfähig entlassen werden. Im Falle, dass Sie noch nicht wieder arbeitsfähig sind, müssen Sie dennoch zu Ihrem (Haus-)Arzt, da die Klinikärzte Sie nicht krankschreiben. Dies macht nach Beendigung der Reha der behandelnde (Haus-)Arzt. Natürlich bekommen Sie auch einen Nachweis für das vorzeitige Ende der Reha-Maßnahme für den Arbeitgeber. 

Sollten Sie arbeitsfähig entlassen werden, müssen Sie sich wegen Urlaub am bzw. ab 27.12 mit Ihrem Arbeitgeber abstimmen. 

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung.

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2 Antworten

Möglichkeitenam 06.12.2023 | 15:30
Die Anwesenheitsbestätigung wird Ihnen über den Zeitraum Ihrer Anwesenheit ausgestellt. Also in dem Fall dann bis 23.12. Ob Sie dann arbeitsfähig oder arbeitsunfähig entlassen werden, kann Ihnen nur der Arzt der Reha-Klinik sagen. Und auch das ist dann nur die med. Einschätzung der Reha. Der behandelnde Arzt daheim kann dann entscheiden, ob Sie seiner Einschätzung nach arbeitsfähig oder arbeitsunfähig sind. Wenn arbeitsfähig, können Sie beim Arbeitgeber Urlaub beantragen, welcher jedoch von Ihrem Ihnen regulär zustehenden Urlaub abgeht. Da kann es natürlich sein, dass davon so kurz vor Jahresende nichts mehr übrig ist. Dann werden Sie wohl tatsächlich am 27.12. wieder arbeiten gehen müssen.
Schadeam 06.12.2023 | 16:08
Alles geht halt nicht, wenn Sie am 23. heimfahren, gehen Sie eben am 27. arbeiten. Wo ist das Problem? Oder Sie hängen halt über die Feiertage in der Klinik rum und fahren am 27. heim. Dann brauchen Sie am 27. nicht arbeiten. Ist doch schön dies selbst entscheiden zu dürfen.
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