Hallo Frau Schmidt,
ob das Rehaziel erreicht und Sie die Rehabilitationsmaßnahme schon vorzeitig beenden können, entscheidet alleine die Klinik, d.h. die dort zuständigen Ärzte und Therapeuten. Da dieses Jahr der Heilige Abend auf einen Sonntag fällt, könnten Sie am Samstag den 23.12 nach Hause fahren und müssten am Dienstag den 26.12.2023 wieder anreisen. Ob das Sinn macht, sei dahingestellt. Nach Absprache mit der Klinik können Sie die Maßnahme vorzeitig beenden. Falls eine Verlängerung geplant ist, da das Rehaziel noch nicht erreicht wurde, wäre eine Wieder-Anreise auf jeden Fall notwendig.
Bei Ihrer Entlassung wird im Entlassungsbericht festgehalten, ob Sie arbeitsfähig oder arbeitsunfähig entlassen werden. Im Falle, dass Sie noch nicht wieder arbeitsfähig sind, müssen Sie dennoch zu Ihrem (Haus-)Arzt, da die Klinikärzte Sie nicht krankschreiben. Dies macht nach Beendigung der Reha der behandelnde (Haus-)Arzt. Natürlich bekommen Sie auch einen Nachweis für das vorzeitige Ende der Reha-Maßnahme für den Arbeitgeber.
Sollten Sie arbeitsfähig entlassen werden, müssen Sie sich wegen Urlaub am bzw. ab 27.12 mit Ihrem Arbeitgeber abstimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung.