Sie sollten so schnell wie möglich bei Ihrer Rentenberaterin einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente stellen. Erst nach der Entscheidung durch Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger steht fest, ob Sie weiterhin die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bekommen oder ob eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zusteht. Alle weitere Fragen bezüglich den evtl. folgenden Auswirkungen klären Sie bitte persönlich bei der Rentenberaterin ab, wenn die Antragstellung erfolgt. Eine Kündigung sollte auf keinem Falle von Ihnen aus erfolgen.
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