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Experten-Antwort

Weis nicht weiter...

von Elke5620.07.2011 | 16:02
1826 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, liebes Forum, ich, Jahrgang 1956 habe eine halbe EM-Rente im Jan. 2011 bewilligt bekommen bis zum Eintritt der Regelaltersgrenze. Habe noch einen Teilzeitjob von 5 Stunden täglich im öffentl. Dienst. Nun bin ich schon über 4 Monate krank geschrieben. Nach Rücksprache mit der Rentenberaterin solle ich einen neuen EM-Rentenantrag wegen der neuen Erkrankung stellen und neue ärztliche Befundberichte hierzu einreichen, welche eine Verschlechterung meines Gesundheitszustandes nachweisen. Mein AG hat mir jetzt ans Herz gelegt, ich solle doch ganz aufhören zu arbeiten. Nun bin ich verunsichert, wie ich es richtig machen soll. Weiterhin krank schreiben lassen bis über den neuen EM-Antrag entschieden ist oder soll ich bereits jetzt schon meinen Teilzeitjob ruhen lassen bzw. beenden? Unser Personalrat kann mir leider auch nicht richtig weiterhelfen. Was wäre denn der Fall, wenn ich keinen Teilzeitjob mehr hätte und eine volle EM-Rente nicht bewillligt bekommen würde? Ich danke schon im voraus für hilfreiche Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie sollten so schnell wie möglich bei Ihrer Rentenberaterin einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente stellen. Erst nach der Entscheidung durch Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger steht fest, ob Sie weiterhin die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bekommen oder ob eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zusteht. Alle weitere Fragen bezüglich den evtl. folgenden Auswirkungen klären Sie bitte persönlich bei der Rentenberaterin ab, wenn die Antragstellung erfolgt. Eine Kündigung sollte auf keinem Falle von Ihnen aus erfolgen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

-_-am 20.07.2011 | 18:53
Ihre Rentenberaterin hat Recht. Auf keinen Fall sollten Sie selbst kündigen. Wenn Sie nicht arbeiten können, lassen Sie sich weiterhin arbeitsunfähig krank schreiben, bis über den neuen Rentenantrag entschieden ist.
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