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Experten-Antwort

Weisungsbefugnis der DRV gegenüber dem Jobcenter

von Silke27.03.2024 | 17:28
471 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ist die DRV gegenüber dem Jobcenter weisungsbefugt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

 

grds. gibt es keine Weisungsbefugnis der "einen" Behörde gegenüber der anderen - es sei denn, dass gesetzliche Regelungen dies vorsehen (z.B. Aufsichtsbehörden). Allerdings entscheiden z.B. Leistungsträger im Sozialrecht autark über die Sachverhalte des eigenen Rechtsgebietes. Der andere Leistungsträger ist dann grds. daran gebunden. Dies ungeachtet kann ein anderer Leistungsträger in Entscheidungsprozesse eingebunden werden, um Klarheit für das eigene Verwaltungshandeln zu erlangen. Daneben gibt z.B. noch Verwaltungsvereinbarungen u.ä. zur Sicherstellung eines zügigen Verwaltungshandelns.

 

Mit freundlichen Grüßen

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2 Antworten

Geraldam 27.03.2024 | 17:41
Das Jobcenter kann bspw. die Rentenversicherung ersuchen, Erwerbsminderung zu prüfen(meist bei fehlenden Versicherungsjahren) und falls die DRV das feststellt, wird dieses auch vorbehaltlos akzeptiert.
gut überlegenam 27.03.2024 | 17:45
Wenn es um die Feststellung einer Erwerbsminderung geht, dann kann nur die DRV entscheiden, ob diese bei Ihnen vorliegt. An diese Entscheidung muss das JC sich dann halten (voll EM/halb EM oder gar nicht). Die Entscheidung der DRV steht also 'über' dem Medizinischen Dienstes des JC, der nur veranlassen kann, dass eine Erwerbsminderung 'festgestellt' (von der DRV) wird. Im Streitfall - nur wenn Sie nicht 'mitwirken' - auch ohne Ihre Zustimmung.
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