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Experten-Antwort

Weiter arbeiten - Ja oder Nein?

von Werner26.01.2022 | 15:58
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Forumsteilnehmer! Ich stehe vor einer schwierigen persönlichen Entscheidung. Lese mir gerne Eure Meinungen dazu durch. Herzlichen Dank für adäquate Beiträge. Laut aktueller Renteninformation habe ich 70,35 EGP und 48 Beitragsjahre hinter mir. Könnte jederzeit die Regelaltersrente beantragen. Physisch und psychisch erfreue ich mich noch bester Gesundheit. Mein Unternehmen, wo ich noch angestellt bin, will mich noch nicht gehen lassen, da hochqualifizierter Nachwuchs außer Sichtweite ist und will mich noch mindestens 3 Jahre behalten. In einem Zwischengespräch wird mir zugesichert mein derzeitiges AT-Jahreseinkommen um 12.000 € zu erhöhen.Verlockende Aussichten?! Da der Rentensteuerfreibetrag sich jährlich verringert, bin ich am rechnen, obwohl mich diese Wertschätzung schon reizt - ja zu sagen. Die Betriebsrente würde sich ebenfalls erhöhen auf dann 40 Jahre Zugehörigkeit.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Werner,

viele gute, schöne und überlegenswerte Gedankenanregungen haben Sie hier ja schon bekommen.

Ich möchte einige ergänzende Anmerkungen machen:

-> zum Hinweis auf 99% Rente und KG-Anspruch würde ich an die Krankenkasse verweisen.

-> bzgl. Betriebsrente klären, ob die BAV auch bei AltersTEILrentenbezug zahlt. In vielen Betriebsrentensystemen ist ein erstmaliger VOLLrentenbezug zwingende Voraussetzung (zB in der VBL). Bei einem ersten VOLLrentenbezug ggf wieder Probleme mit der Krankenkasse und evtl. kein Krankengeldanspruch

-> steuerliche Aspekte via Steuerberater klären lassen, aber nicht übergewichten. Es geht idR um den lebenslangen Steuerfreibetrag, der ja nach Jahr des Rentenbeginns bestimmt wird. Der steuerfreie Teil sinkt mit jedem späteren Rentenbeginnjahr um 1%. Das sollte man realistisch sehen und nicht überbewerten. Bsp.: bei 2000 Euro Rente/Monat reden wir über 24000 Euro im Jahr. Bei Rentenbeginn dieses vs nächstes Jahr ändert sich der steuerfreie Anteil um 1%. 1% sind bei vorgenannter Jahresrente 240Euro. d.h. ich muss dann 240 Euro mehr bzw 240 Euro beim Finanzamt anmelden und ggf versteuern. Selbst bei einem Spitzensteuersatz von knapp über 40% wären das bezogen auf die 240 Euro mehr/weniger an Rente "nur" ca. 100 Euro/Jahr. Das ist mehr als nichts, im Verhältnis zu gewonnen bzw nicht beanspruchten zusätzlichen Monatsrenteneinkünften, ggf Betriebsrenteneinkünften aber auch nicht wirklich viel.

-> AltersVOLLrente beziehen und beim Arbeitgeber beantragen, dass man weiter Rentenbeiträge zahlen möchte, ist noch eine weitere Option. Für weitere Beiträge muss die Rente nicht zwingend als Teilrente beansprucht werden. Krankengeld dann aber sicher nicht mehr möglich.

Die angedeuteten Amortisationszeiten von `Schade` würde ich so nicht unterschreiben, da viel zu viele Sachverhalt mit geldlichen Auswirkungen zu berücksichtigen sind.

Den Erfahrungswert von W°lfgang, zur überwiegenden Wahl der Variante 1, würde ich auch so beurteilen.

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12 Antworten

Umständeam 26.01.2022 | 16:19
Es ist schön, dass Ihre Leistung geschätzt wird und Ihr Arbeitgeber auch entsprechend entlohnen will. Die Frage ist nur, ob das Geld das aufwiegt, was Sie vielleicht verpassen. Und da kommt es eben ganz auf Ihre persönliche Situation und Ihre Prioritäten an. Haben Sie z.B. eine/n Partner/in, Enkelkinder ...? Großen Freundeskreis? Hobbies? Oder droht Ihnen eher eine soziale Vereinsamung, wenn Sie nicht mehr arbeiten? Wie stellen Sie sich Ihren Lebensabend vor? Wollen Sie Reisen, Auswandern oder was auch immer? Klar muss Ihnen sein, dass es mit einer guten Gesundheit schnell vorbei sein kann. Und Krankheiten oder Unfallfolgen heilen im Alter nicht mehr so schnell aus wie vor 20 Jahren. Da Sie finanziell gut abgesichert sind, würde ich nur dann weiterarbeiten, wenn ich sonst nichts hätte, um das ich mich kümmern kann. Eine Alternative wäre vielleicht ein Kompromiss: Ein Jahr noch Arbeiten, dann ein Jahr in Teilzeit und das war's.
Hey Alteram 26.01.2022 | 16:06
Wie alt wollen / können sie werden um den verdienten Ruhestand zu genießen ?
Siehe hieram 26.01.2022 | 16:48
Hmm, wann sind Sie denn geboren (Monat/Jahr)? Bei der 'Regelaltersrente' können Sie doch noch so lange weiter arbeiten wie Sie wollen und soviel hinzuverdienen, wie möglich ist. Also ran an die Buletten und Rente kassieren und weiter arbeiten. Da gibt es eigentlich keine zwei Meinungen. Außer, Sie sind vielleicht doch noch zu jung für die Regelaltersrente, deshalb die Frage nach Ihrem Geburtstag ;-)
Siehe hieram 26.01.2022 | 17:52
Hallo Werner, dann noch ein paar weitere Vorschläge: Es hört sich so an, als hätten Sie locker 45 Beitragsjahre bereits erreicht. Da stünde Ihnen schon seit längerem eine Rente für 'besonders langjährig Versicherte' abschlagsfrei zu. 'Rückwirkend' können Sie diese nur 'begrenzt' beantragen. Wenn Sie aber sofort einen Antrag stellen bzw. einen Termin zur Antragsaufnahme vereinbaren, wäre dies noch etwas vor der Regelaltersrente, die Sie seit 01.12.2021 bereits beanspruchen können. Also Antrag auf besonders langjährige Versicherung, der dann wechselt in Regelaltersrente. Der Hinzuverdienst war im Jahr 2021 auf 46.060,00 EUR erhöht. Das gilt kalenderjährlich. Würde aber wegen der rückwirkenden Beantragung sich ja nur für zwei Monate auswirken = Rente ungekürzt. Und die Altersrente dann bitte als Teilrente, 99 %. Dann haben Sie weiterhin auch Anspruch auf Krankengeld, falls Ihnen doch mal eines von den Windrädchen auf die Birne plumpst. Achtung, Antrag auf die langjährige Rente noch im Januar stellen!! Also entweder gleich direkt online beantragen oder direkt online Termin vereinbaren (mit Angabe 'Antragstellung' ist dies auch fristwahrend). Ihr Arbeitgeber wird damit einverstanden sein. Warum auch nicht? Also viel Erfolg, weiterhin viel Spaß bei der Arbeit und alles Gute!
Werneram 26.01.2022 | 17:24
Erst mal danke für das Feedback zu meiner Anfrage an das von mir sehr geschätzte Forum. Nein - vereinsamt bin ich nicht. Im Gegenteil. Bin 40 Jahre glücklich verheiratet, 2 Söhne die ebenfalls eine qualitative Karriere geschafft haben und viele Freunde habe ich auch. Werde 66 Jahre alt und habe schon eine Vorstellung spätestens mit 69 Jahren in den endgültigen Ruhestand zu gehen. Da ich zu den „bösen“ Jungs gehöre die per mobilen Schwerlastkran die Windkraftanlagen auf ca. 220 Meter heben, macht mir die Arbeit immer noch Spaß und ich denke um einen hoch qualifizierten Nachwuchs weiterhin auszubilden, werden ein paar alte arbeitswillige Hasen noch dringend gebraucht. Was das noch nicht Sterben angeht bin ich zuversichtlich, da meine Erzeuger im Alter von 91 und 93 Jahren noch sehr rüstig sind. Die Wahrscheinlichkeit deren Gene je zur Hälfte bekommen zu haben, schätze ich als hoch genug ein, um noch 3 Jahre als Regelaltersrentner, Vollzeit weiter zu arbeiten Euch allen eine weiterhin gute stabile Gesundheit und passt auf Euch auf! Von @siehe hier 01/1956 Danke für den Vorschlag! Das hatte ich noch garnicht auf dem Schirm. Das werde ich mit meinem AG besprechen und umsetzen. Eine Win-Win Situation für beide.
Schadeam 26.01.2022 | 18:09
Wenn Sie 66 werden dürften Sie Jg 56 sein und damit ab 65+10 Monaten die Regelaltersgrenze erreichen oder schon erreicht haben. 1) Sie können als Regelaltersrentner neben der vollen Rente unbegrenzt verdienen. Dann steigert sich die Rente durch diesen Verdienst nicht mehr, Sie bekommen aber auch keine RV Beiträge abgezogen. 2)Sie nehmen die volle Rente und arbeiten weiter und lassen sich wie bisher die RV Beiträge vom Lohn abziehen. Dann gibt es für die Beiträge des laufenden Jahres zum 01.07. des Folgejahres jeweils einen Zuschlag und die Rente wird dadurch von Jahr zu Jahr höher. 3)Sie arbeiten, zahlen Beiträge und beantragen die Rente noch nicht. Die Beiträge erhöhen weiter Ihr Rentenkonto und für jeden Monat den Sie die Regelaltersrente nicht beziehen kommt ein Zuschlag von 0,5% dazu. Nun sind Sie am Zug! Bei Variante 2) und 3) sollten Sie in 8-10 Jahren leben, dann kommen Sie im Vergleich zu 1) in die Gewinnzone. Sind Sie vorher gestorben wäre 1) besser gewesen. Wenn Ihre Gene Ihnen ein langes Leben verheißen, können Sie über 2) oder 3) nachdenken. Letztlich läuft es auf die Frage hinaus ob der "Spatz in der Hand besser ist als die Blinde im Bett"...äh die Taube auf dem Dach.
Werneram 26.01.2022 | 18:53
Herzlichen Dank an die Foristen @Umstände, @Siehe hier und @Schade für die wertvollen Tipps in Sachen Rente und/oder Weiterbeschäftigung. Ich finde es prima, dass es Mitbürger gibt, die mit klarem Sachverstand und ohne dumme, unqualifizierte, neidische Antworten, nicht nur für mich sondern auch für viele andere Fragesteller/innen, dieses Forum erheblich aufwerten! Nochmals ein ganz herzliches danke für die Mühe, mir Alternativen aufzuzeigen, die ich sehr gerne vergleiche und das für mich Beste auswählen werde. Ich werde dieses Forum sehr gerne weiter in meinem Bekannten-und Freundeskreis empfehlen, wenn Rentenbezogene Fragen anstehen.
W°lfgangam 26.01.2022 | 19:56
Hallo Werner, eigentlich nicht. Der Steuerfreibetrags_prozent_satz wird mit jedem Jahr späterem Rentenbeginn kleiner. Bei Rentenbeginn noch 2021 beträgt er 19 %. Der danach aus der Bruttorente ermittelte Betrag bleibt fest, sinkt nicht. Bei den Varianten 1) - 3) von @Schade sehe das so aus: 1) 19% aus der ersten vollen Jahresbruttorente (2022), Betrag bleibt fest. 2) Der Steuerfreibetrag steigt sogar, da mit weiteren Rentenzuwächsen jeweils zum 01.07. - gemessen an den weiterhin gültigen 19 % - mehr Freibetrag aus der Bruttorente zu ermitteln ist. 3) Der Steuerfreibetrags-%-Satz verringert sich mit jedem Jahr späterem Rentenbeginn um 1 %. Im Rahmen der später überhaupt erst beginnenden (viel) höheren Bruttorente, dürfte der sinkende %-Satz wohl locker kompensiert werden können ;-) ...was rede ich hier von Steuern ? *gg Allgemeinheiten nachlesbar, könnte stimmen, steuerliches Fachpersonal kann das wohl viel besser erklären/vorrechnen. Anmerkung zu @Schades Tipps: genau die 3 Varianten sind stehen immer zur Überlegung an. Dahinter steht aber ja auch der Betriebsrentenanspruch, der wohl auch den Rentenfall der gesetzlichen Rentenversicherung gebunden ist? ...hmm, den auch weiter aufschieben? Dann kommt das mit den 8-10 Jahren nicht soo ganz hin, da muss man ja die nicht erhaltene Betriebsrentenzahlung zusätzlich aufgeholt werden. Anmerkung zu @Siehe hier: das mit der 99 % Teilrente ist auch ein ziemlich neuer/wichtiger Aspekt im Hinblick auf etwaige Krankengeldzahlung bei Weiterarbeit. Daneben gibt es noch einen interessanten GKV/PV- oder PKV-Aspekt = Bruttorentenzahlung bei dieser Einkommenssituation plus Behalt des KV-Zuschusses der DRV bei PKV (bei GKV ist der an die KK weiterzuleiten). Das alles noch mit Zahlen garniert, dann verstehen Sie, warum ein priv. Rentenberater da durchaus ein paar 1000 € für seine Dienste von Ihrem Rahm abschöpfen würde (durchaus zurecht) ...hingegen der staatliche Lakai dafür auf 1-2 Std. Büroschlaf verzichten müsste *gähn ;-) Gruß w. PS: die wenigen mir bekannten Fälle haben sich zu 99 % für Variante 1) entschieden "ist mir alles viel zu kompliziert, wer weiß schon was in 10 Jahren ist", und dann sollte versucht werden, den abschlagsfreien Rentenbeginn so weit wie möglich rückwirkend zu nutzen - im Rahmen der Fristenregelungen.
Werneram 26.01.2022 | 21:14
Auch Ihnen @ W°lfgang herzlichen Dank für die Erklärungen und Machbarkeiten, hinsichtlich meiner bevorstehenden Entscheidung Ich werde meinem AG vorab schon mal mitteilen, dass ich ihm noch 36 Monate erhalten bleibe. Die gewonnenen Erkenntnisse werde ich sorgfältig gegeneinander abwägen, was das Finanzielle betrifft. Rentner und zugleich noch Arbeitnehmer, der den Nachwuchs betreut ist doch auch was Schönes. Wenn ich dann mit 69 in den Ruhestand trete, dann mit einem guten Gewissen, das Unternehmen nicht im Stich gelassen zu haben. Werden vielleicht viele nicht verstehen. Ich kann damit leben und Loyalität steht bei mir höher wie purer Egoismus, statt nach mir die Sintflut zu rufen. Liebe Grüße an alle und bleibt gesund.
Werneram 26.01.2022 | 21:14
Auch Ihnen @ W°lfgang herzlichen Dank für die Erklärungen und Machbarkeiten, hinsichtlich meiner bevorstehenden Entscheidung Ich werde meinem AG vorab schon mal mitteilen, dass ich ihm noch 36 Monate erhalten bleibe. Die gewonnenen Erkenntnisse werde ich sorgfältig gegeneinander abwägen, was das Finanzielle betrifft. Rentner und zugleich noch Arbeitnehmer, der den Nachwuchs betreut ist doch auch was Schönes. Wenn ich dann mit 69 in den Ruhestand trete, dann mit einem guten Gewissen, das Unternehmen nicht im Stich gelassen zu haben. Werden vielleicht viele nicht verstehen. Ich kann damit leben und Loyalität steht bei mir höher wie purer Egoismus, statt nach mir die Sintflut zu rufen. Liebe Grüße an alle und bleibt gesund.
senf-dazuam 27.01.2022 | 07:43
Und was die rentenbesteuerung angeht, da dürfte sich in nächster Zeit auch was ändern, laut Koalitionsvertrag soll der Anstieg des zu besteuernden Rentenanteils langsamer erfolgen (nur noch 0,5% pro Jahr). Wenn die Steuerpflicht einen wichtigen Bestandteil Ihrer Berechnungen darstellt, sollten Sie dies auch einkalkulieren.
Versteckte Werbung der DRV Berlin?am 27.01.2022 | 08:20
so, wird wohl versucht, Frühverrentung zu stoppen. Jeder, welcher mit 65 Jahren nicht in der Lage ist zu erkennen, dass das Leben endlich ist, begreift nichts. Gute Werbung?
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