Hallo Werner,
viele gute, schöne und überlegenswerte Gedankenanregungen haben Sie hier ja schon bekommen.
Ich möchte einige ergänzende Anmerkungen machen:
-> zum Hinweis auf 99% Rente und KG-Anspruch würde ich an die Krankenkasse verweisen.
-> bzgl. Betriebsrente klären, ob die BAV auch bei AltersTEILrentenbezug zahlt. In vielen Betriebsrentensystemen ist ein erstmaliger VOLLrentenbezug zwingende Voraussetzung (zB in der VBL). Bei einem ersten VOLLrentenbezug ggf wieder Probleme mit der Krankenkasse und evtl. kein Krankengeldanspruch
-> steuerliche Aspekte via Steuerberater klären lassen, aber nicht übergewichten. Es geht idR um den lebenslangen Steuerfreibetrag, der ja nach Jahr des Rentenbeginns bestimmt wird. Der steuerfreie Teil sinkt mit jedem späteren Rentenbeginnjahr um 1%. Das sollte man realistisch sehen und nicht überbewerten. Bsp.: bei 2000 Euro Rente/Monat reden wir über 24000 Euro im Jahr. Bei Rentenbeginn dieses vs nächstes Jahr ändert sich der steuerfreie Anteil um 1%. 1% sind bei vorgenannter Jahresrente 240Euro. d.h. ich muss dann 240 Euro mehr bzw 240 Euro beim Finanzamt anmelden und ggf versteuern. Selbst bei einem Spitzensteuersatz von knapp über 40% wären das bezogen auf die 240 Euro mehr/weniger an Rente "nur" ca. 100 Euro/Jahr. Das ist mehr als nichts, im Verhältnis zu gewonnen bzw nicht beanspruchten zusätzlichen Monatsrenteneinkünften, ggf Betriebsrenteneinkünften aber auch nicht wirklich viel.
-> AltersVOLLrente beziehen und beim Arbeitgeber beantragen, dass man weiter Rentenbeiträge zahlen möchte, ist noch eine weitere Option. Für weitere Beiträge muss die Rente nicht zwingend als Teilrente beansprucht werden. Krankengeld dann aber sicher nicht mehr möglich.
Die angedeuteten Amortisationszeiten von `Schade` würde ich so nicht unterschreiben, da viel zu viele Sachverhalt mit geldlichen Auswirkungen zu berücksichtigen sind.
Den Erfahrungswert von W°lfgang, zur überwiegenden Wahl der Variante 1, würde ich auch so beurteilen.