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Experten-Antwort

Weiterarbeit nach Eintritt in die Regelaltersrente

von Frankie 16.08.2023 | 18:53
202 Ansichten
4 Antworten
Ich habe meinen Arbeitsvertrag zum 31.08.2023 gekündigt und bin ab 01.09.2023 Vollrentner . Nun möchte mein Arbeitgeber mich weiter beschäftigen . Wie gehe ich nun vor , auf 20 Stunden die Woche könnten wir uns einigen . Welche Steuern und Angaben würden auf mich zukommen ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.08.2023 | 08:43

Guten Tag Frankie,

 

seit dem 01.Januar 2023 dürfen sie zu sämtlichen Altersrenten unbegrenzt hinzuverdienen, dies war bis 31.12.2022 nur neben der Regelaltersrente möglich.

 

Ab Erreichen der Regelaltersgrenze sind Sie grundsätzlich versicherungsfrei. Sie müssen dann selbst keine Beiträge mehr zur Rentenversicherung zahlen. Ihr Arbeitgeber schon, aber diese Beiträge haben keinen Einfluss auf Ihre Rentenhöhe. 

 

Sie können Ihrem Arbeitgeber gegenüber jedoch erklären, dass Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten und weiter auch eigene Rentenversicherungsbeiträge zahlen möchten. Einmal im Jahr erhöht sich dann Ihre Rente, und zwar nicht nur durch Ihre eigenen Beiträge, sondern auch durch die Ihres Arbeitgebers.

 

Mehr zum Thema, auch mit Beispielen, finden Sie hier:

 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/altersrentner_hinzuverdienst.html

 

Zu Fragen der Beiträge an die Krankenversicherung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse und zu den Fragen der Besteuerung bitte an Ihren Steuerberater. Für beide Themen ist die Rentenversicherung nicht der zuständige Ansprechpartner.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Königam 16.08.2023 | 20:45
Ermäßigte KV-Beiträge und Beiträge zur Pflegeversicherung. Genaueres erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse. Für Steuern sind Ihr Finanzamt, ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein die richtigen Ansprechpartner.
Finn am 17.08.2023 | 05:26
Falls Sie Beiträge zur Rentenversicherung leisten möchten, um Ihre Renten weiter zu erhöhen, können Sie dies durch eine Erklärung gegenüber Ihrem Arbeitgeber bestimmen. In diesem Fall würde sich Ihre Rente immer zum 1. Juli des Folgejahres aus den im Vorjahr gezahlten Beiträgen erhöhen.
ThomaRam 17.08.2023 | 10:22
Beachten Sie auch die Möglichkeit einer Teilrente für etwaige Krankengeldabsicherung.
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