Hallo Christel Schwarte,
der Arbeitgeber zahlt seine Anteile zur Sozialversicherung, bis auf die Arbeitslosenversicherung, weiter. Die Beitragspflicht in der Arbeitslosenversicherung für den Arbeitgeber entfällt für 5 Jahre vom 01.01.2017 - 31.12.20121.