Hallo Wolfgang,
Es ist nicht zutreffend, dass die Auswirkungen Ihrer weiteren Beitragszahlungen auf Ihre Rentenhöhe größer sind, weil Sie bereits Altersrentner und über 75 Jahre alt sind. Die Berechnung zusätzlicher Rentenansprüche erfolgt grundsätzlich für alle Versicherten nach den selben Regeln.
Wir möchten in diesem Zusammenhang auch anführen, dass Sie mit einem Lebensalter von 75 Jahren auch bei Weiterbeschäftigung grundsätzlich versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, es sei denn, Sie haben gegenüber Ihrem Arbeitgeber schriftlich auf die Versicherungsfreiheit verzichtet und zahlen selbst weiter Arbeitnehmerbeiträge ein. Denn Arbeitgeberbeiträge allein bewirken keine Erhöhung Ihrer Altersrente.
Sofern Sie also weiterhin eigene Arbeitnehmerbeiträge zahlen, trifft folgendes zu:
Für jeden Euro den Sie weiterhin einzahlen, erwerben Sie zusätzliche Entgeltpunkte, unabhängig von Ihrem Alter oder der zu erwartenden Rentenbezugsdauer. Auch die Rentenformel bleibt gleich, wie bei allen anderen Versicherten : Entgeltpunkte vervielfältigt mit dem Zugangsfaktor vervielfältigt mit dem aktuellen Rentenwert vervielfältigt mit dem Rentenartfaktor ergibt die monatliche Rentenerhöhung.
Es gibt keinen Zuschlag oder Bonus für ältere Rentner, weil ihre statistische Rentenbezugsdauer mit zunehmendem Lebensalter abnimmt.
Ihre zusätzlichen Beiträge aus der Beschäftigung führen also zu einer linearen Erhöhung Ihrer Rente- nicht zu einer überproportionalen Steigerung wegen Ihres Alters.
Für weitergehende Fragen empfehlen wir Ihnen auch die Vereinbarung eines persönlichen Beratungsgespräches bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger, um Ihre individuelle Situation zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Das Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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