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Experten-Antwort

Weiterarbeit Rentner mit beitragszahlung

von Wolfgang02.07.2025 | 17:05
334 Ansichten
2 Antworten
Ich bin in reguläre Altersrente. Arbeite wieder und zahle ganz normal in die RV ein. Da ich nun schon über 75 bin müssten die Auswirkungen auf die Rentenhöhe aufgrund der zu erwartenden geringeren Rentenbezugsdauer größer sein als bei Nichtrentnern? Stmmt das? Herzlichen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.07.2025 | 11:41

Hallo Wolfgang,

 

Es ist nicht zutreffend, dass die Auswirkungen Ihrer weiteren Beitragszahlungen auf Ihre Rentenhöhe größer sind, weil Sie bereits Altersrentner und über 75 Jahre alt sind. Die Berechnung zusätzlicher Rentenansprüche erfolgt grundsätzlich für alle Versicherten nach den selben Regeln.

 

Wir möchten in diesem Zusammenhang auch anführen, dass Sie mit einem Lebensalter von 75 Jahren auch bei Weiterbeschäftigung grundsätzlich versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, es sei denn, Sie haben gegenüber Ihrem Arbeitgeber schriftlich auf die Versicherungsfreiheit verzichtet und zahlen selbst weiter Arbeitnehmerbeiträge ein. Denn Arbeitgeberbeiträge allein bewirken keine Erhöhung Ihrer Altersrente.

 

Sofern Sie also weiterhin eigene Arbeitnehmerbeiträge zahlen, trifft folgendes zu:

 

Für jeden Euro den Sie weiterhin einzahlen, erwerben Sie zusätzliche Entgeltpunkte, unabhängig von Ihrem Alter oder der zu erwartenden Rentenbezugsdauer. Auch die Rentenformel bleibt gleich, wie bei allen anderen Versicherten : Entgeltpunkte vervielfältigt mit dem  Zugangsfaktor vervielfältigt mit dem aktuellen Rentenwert vervielfältigt mit dem Rentenartfaktor ergibt die monatliche Rentenerhöhung. 

 

Es gibt keinen Zuschlag oder Bonus für ältere Rentner, weil ihre statistische Rentenbezugsdauer mit zunehmendem Lebensalter abnimmt.

 

Ihre zusätzlichen Beiträge aus der Beschäftigung führen also zu einer linearen Erhöhung Ihrer Rente- nicht zu einer überproportionalen Steigerung wegen Ihres Alters.

 

Für weitergehende Fragen empfehlen wir Ihnen auch die Vereinbarung eines persönlichen Beratungsgespräches bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger, um Ihre individuelle Situation zu klären.

 

Mit freundlichen Grüßen

Das Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Schadeam 02.07.2025 | 19:41
Wenn Sie als Regelaltersrentner tatsächlich noch die Arbeitnehmerbeiträge vom Lohn abgezogen bekommen, wäre das nur so, weil Sie das bei Ihrem Arbeitgeber so bestimmt haben. Denn eigentlich wären Sie als Regelaltersrentner ja versicherungfrei und kriegen nichts an RV Beiträgen vom Lohn abgezogen. Dann bekommen Sie für die 2024 gezahlten Beiträge einen Zuschlag zum 01.07.2025 für die Beiträge im Jahr 2025 dann einen Zuschlag zum 01.07.26, usw. Und da diese Zuschläge sich ja erst weit nach Regelalter auswirken, gibts auch noch von diesem errechneten Zuschlag noch 0,5% mehr für jeden Monat den beispielweise der 01.07.25 nach dem Regelalter liegt. Ist nicht so einfach zu erklären.......
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