Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Löwenzahn,
wir hoffen, wir verstehen die Intention Ihrer Anfrage richtig und beantworten diese wie folgt:
Der eigentliche Zuschlag in Höhe von 0,5% erfolgt nicht auf die Rentenbeiträge. Die Rente wird grundsätzlich anhand der bis zum Rentenbeginn entrichteten Beiträge und gegebenenfalls weiterer Zeiten berechnet. Aus den Beiträgen werden sogenannte Entgeltpunkte errechnet. Bestandteil der Formel zur Berechnung der Rente ist weiter der sogenannte Zugangsfaktor. Er beträgt in der Regel 1,0. Dieser Zugangsfaktor wird für jeden Monat nach erreichen der Regelaltersgrenze um 0,005 erhöht (=0,5%). Der so erhöhte Zugangsfaktor findet aber nur Anwendung auf Entgeltpunkte, die noch nicht Grundlage für die Berechnung einer früheren Rente waren. Wurde noch keine Rente bezogen, findet der erhöhte Zugangsfaktor Anwendung auf alle persönlichen Entgeltpunkte.
Da die Berechnung einer Rente komplex ist und um Missverständnisse auszuschließen, sollten Sie Kontakt zur nächstgelegenen Beratungsstelle der Rentenversicherung aufnehmen, um dort Ihren Fall zu klären.
Nähere Informationen zum Beratungsangebot der Rentenversicherung finden Sie hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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