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Experten-Antwort

Weiterarbeiten trotz vorgezogener Voll- oder Teilrente, weiter RV-Beiträge zahlen?

von EineFrage17.08.2023 | 04:53
407 Ansichten
2 Antworten
Wenn man Weiterarbeitet trotz Bezug einer vorgezogener Voll- oder Teilrente mit 63 mit Abschägen, müssen dann Arbeitgeber und man selbst weiter RV-Beiträge zahlen, also die vollen 18,6% bis zum Eintritt des RREA? Und wenn ja, erhöht das dann nochmal den Rentenanspruch ab RREA?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.08.2023 | 11:09

Guten Tag EineFrage,

 

seit dem 1. Januar 2023 gibt es bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Sie können so viel hinzuverdienen, wie Sie möchten.

 

Bis zum Erreichen dieser Grenze sind Sie in Ihrer Beschäftigung grundsätzlich weiter rentenversicherungspflichtig. Sie zahlen also weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung. Alle Beiträge, die Sie zwischen dem Beginn Ihrer vorgezogenen Altersrente und dem Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt haben, finden Berücksichtigung bei Ihrer Rente, sobald Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben. Für die dann neu erworbenen Entgeltpunkte ergeben sich keine Abschläge.

 

Wenn Sie neben der Rente arbeiten, erhöhen Sie natürlich Ihr Einkommen. Der Arbeitgeber behält die Steuern, die bei Ihrer Beschäftigung anfallen, gleich ein. Bei der Rente ist das anders. Hier werden zwar in der Regel die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von der Rente einbehalten, nicht aber die Steuern. Und da sich durch die zusätzliche Rente Ihr Gesamteinkommen erhöht, fallen häufig auch höhere Steuern an. Das bedeutet, dass Sie einmal im Jahr eine Steuererklärung abgeben müssen.

 

Mehr zum Thema finden Sie hier:

 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/altersrentner_hinzuverdienst.html

 

Freundliche Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
 

 

 

 

 

1 Antworten

Maxam 17.08.2023 | 04:59
Ja, bis zur Regelaltersgrenze hin müssten weiter Beiträge gezahlt werden wie bisher. Die dadurch entstehenden EGP sind dann jedoch abschlagfrei, sprich zur Regelaltersgrenze erhöht sich dann die Rente entsprechend.
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