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Experten-Antwort

Weiterberwilligungsantrag auf weiterzahlung der vollen befr. EMR, auf unbefristet EMR, wie kann ich das machen???

von Puuper5305.06.2019 | 19:57
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Hallo, ich muss nun bald wieder einen Weiterbewilligungsantrag zur vollen befristeten EMR stellen, weil meine befristet EMR zu Ende Nov.2019 ausläuft. Mein Gesundheitszustand hat sich nicht gebessert, gegenüber des vorherigen Antrags bzw. gegenüber des Erstantrages. Nun möchte ich gern, das die RV diese befristet volle EMR auf eine unbefristet EMR umdeutet. Weil mein Gesundheitszustand sich nicht gebessert hat, eher noch verschlechtert hat. Auch durch die noch bevorstehende OP wird sich nichts daran ändern, das meine Erwerbsminderung sich wieder verbessert, eher im Gegenteil. Die Ärzte attestierten mir das jetzt schon, das sich daran nichts ändern wird. Ist halt nur eine Reparatur. Mein Restleistungsvermögen wird weiterhin unter 3 Std. tägl. bleiben. Weil sich nun noch eine zweite Erkrankung dazugesellt hat. Da wurde mir jetzt auch schon gesagt, das ich meinen Beruf nicht mehr ausüben darf und kann. Wie kann man das machen, das die RV das umdeutet auf eine unbefristet EMR? Gruß Puuper53

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Puuper53,

wie bereits von meinen Vorrednern beschrieben, können Sie lediglich einen Antrag auf Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente stellen. Im Rahmen der Prüfung des Antrags wird dann festgestellt, ob die Erwerbsminderung weiterhin vorliegt und wenn ja, ob diese befristet wird oder dauerhaft bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze zu zahlen ist.

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3 Antworten

W°lfgangam 05.06.2019 | 20:20
Hallo Puuper53, das ist keine Wunschkonzert/DAS WILL ICH JETZT ABER HABEN, in Richtung volle /halbe /befristet /unbefristete EMRT - unabhängig davon, was Sie/Ihre behandelnde Ärzte dazu als 'Meinung' haben. Sie stellen schlicht den Weiterzahlungsantrag nach Vordruck R0120: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… und das möglichst schnell (manche DRV'n) haben Bearbeitungszeiten gegen 12+ Monate), den Rest entscheidet der Soz.Med. Dienst der DRV. Wie es nach Ende der Befristung und anhängigem EMRT-Verfahren weitergeht/ohne Entscheidung, fragen Sie dann bitte im November noch mal nach ;-) Im Selbsteinschätzungsbogen R0215: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… können Sie frei nach Schnauze Ihre Beweggründe mitteilen ...oder nehmen einfach ein weißes Blatt Papier und formulieren darauf Ihre 'Rentenwünsche' - vielleicht hilft's ja. Gruß w.
k-o-ram 05.06.2019 | 20:31
Selber kann man nichts machen, ausser einem Weiterbewilligungsantrag stellen. Sofern sich der Gesundheitszustand nicht gebessert hat, und das scheint ja hier zu sein, sollte einer Verlängerung dann ja auch nichts im Wege stehen. Sofern die volle EM-Rente aus rein medizinischen Gründen gewährt wird, würde §102 SGB VI nach einer Befristung von 9 Jahren zum greifen kommen und unbefristet gewährt werden. H.
Klausam 05.06.2019 | 21:13
Sofern es sich nicht um eine Arbeitsmarktrente handelt, ist nach 9 Jahren davon auszugehen, dass die Erwerbsminderung nicht behoben werden kann. Unbefristete EM-Renten kann man nicht explizit beantragen, nur die Weitergewährung. Und wenn man es ganz genau nimmt, gibt es überhaupt keine unbefristeten EM-Renten. Jede EMR hat ein Ablaufdatum, auch wenn es 30 Jahre hin ist. Daher wird richtigerweise von Rente auf Dauer gesprochen, die auch jederzeit überprüft werden kann.
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