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Experten-Antwort

Weiterbeschäftigung bei Teilerwerbsminderungsrente

von Cosma09.07.2013 | 10:19
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12 Antworten

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Hallo, nachdem ich (55) auf Anraten meines Arztes eine Teilerwerbsminderungsrente eingereicht hatte, wurde mir von meinem Arbeitgeber (Land Hessen) mitgeteilt, dass ich bei Bewilligung dieser, keinen Job mehr habe (siehe TVöD § 33). Ich könne zwar innerhalb der 2-Wochenfrist einen Antrag auf Weiterbeschäftigung stellen, dieser würde aber zu 90% abgelehnt. Begründung: Sparmaßnahmen des Landes Hessen. Hinzuzufügen ist, dass ich seit 23 Jahre beim Land Hessen als Verwaltungsangestellte (30 Std./wöchentl.) beschäftigt bin und eine 50% Schwerbehinderung habe. Der Antrag wurde mittlerweile von der Rentenversicherung abgelehnt und ich habe keinen Widerspruch eingelegt, da ich kein Sozialfall werden möchte. Aber - ist das Sinn einer Teilerwerbsminderungsrente und dazu noch im öffentlich Dienst? Wer kann mir weiterhelfen, ob es Möglichkeiten gibt, sich dagegen zu wehren bzw. ob das rechtens ist.

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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11 Antworten

totoam 09.07.2013 | 12:28
Ganz so schnell sind sie den Job nicht los. Ein paar Infos dazu: In besagtem § wird eine unbefristete Berentung vorausgesetzt. Zudem müsste auch das Integrationsamt noch zustimmen. Bei der Zubilligung einer EM-Rente wird sehr oft eine Befristung ausgesprochen, dann ruht das Arbeitsverhältnis nur. Gleichzeitig ist auch der AG in der Pflicht, denn er muß prüfen, ob die Weiterbeschäftigung nicht auf einem anderen Arbeitsplatz möglich wäre. Sie können ggf. auch einen Antrag nach dem Teilzeit-und BefristungsG stellen und bei Genehmigung damit die AZ reduzieren. Sinnvollerweise sollten Sie sich weitergehend beraten lassen.
Muttiam 09.07.2013 | 14:11
Und: Haben Sie den für Ihre Dienststelle zuständigen Behindertenbeaauftragten schon kontaktiert?
Cosmaam 09.07.2013 | 15:13
Ja das habe ich bereits im Februar. Mir wurde gesagt er werde sich informieren, ggf. auch bei ver.di und unserer Personalstelle. Seit ca. 2 Monaten habe ich nichts mehr gehört. Man fühlt sich schon sehr alleine gelassen und hilflos.
Cosmaam 09.07.2013 | 15:09
Zitat von toto anzeigenausblenden
Seitens meines Arztes war angedacht, dass ich bei einem positien EM-Rentenbescheid noch ca. 18 Std./wöchentl. arbeiten könnte. Es wäre in meiner Dienststelle auch kein Problem meine Arbeit in dieser reduzierten Teilzeit zu erledigen. Aber die Personalstelle beruft sich auf den § 33 Abs. 3 des TVöD/TV-H. Leider weiß ich auch nicht wo ich mich weiter informieren könnte!?
totoam 09.07.2013 | 15:49
Ganz so schnell sind sie den Job nicht los. Ein paar Infos dazu: In besagtem § wird eine unbefristete Berentung vorausgesetzt. Zudem müsste auch das Integrationsamt noch zustimmen. Bei der Zubilligung einer EM-Rente wird sehr oft eine Befristung ausgesprochen, dann ruht das Arbeitsverhältnis nur. Gleichzeitig ist auch der AG in der Pflicht, denn er muß prüfen, ob die Weiterbeschäftigung nicht auf einem anderen Arbeitsplatz möglich wäre. Sie können ggf. auch einen Antrag nach dem Teilzeit-und BefristungsG stellen und bei Genehmigung damit die AZ reduzieren. Sinnvollerweise sollten Sie sich weitergehend beraten lassen.
Seitens meines Arztes war angedacht, dass ich bei einem positien EM-Rentenbescheid noch ca. 18 Std./wöchentl. arbeiten könnte. Es wäre in meiner Dienststelle auch kein Problem meine Arbeit in dieser reduzierten Teilzeit zu erledigen. Aber die Personalstelle beruft sich auf den § 33 Abs. 3 des TVöD/TV-H. Leider weiß ich auch nicht wo ich mich weiter informieren könnte!?
Z.B. bei der Schwerbehindertenvertretung, dem Personalrat, der Gewerkschaft, dem Anwalt....
Ramonam 09.07.2013 | 16:58
" Der Antrag wurde mittlerweile von der Rentenversicherung abgelehnt und ich habe keinen Widerspruch eingelegt" Und was woillen Sie denn jetzt noch ? Die Sache ist doch mit der Ablehnung der Rente erledigt. Ob hätte, wenn und aber speilt doch in IHREM Fall jetzt gar keine Rolle mehr.
Cosmaam 09.07.2013 | 18:32
Es spielt noch eine große Rolle für mich, da mein Arzt mir dringend rät einen neuen Antrag auf EM-Rente zu stellen. Aber solange ich nicht sicher bin Anspruch auf einen Arbeitsplatz in meiner Dienststelle zu haben, kann ich dies nicht riskieren.
Ramonam 09.07.2013 | 19:36
Ja, Sie haben ihrem Arzt schon mal vertraut und sind gescheitert. Der Mann hat doch von Erwerbsfähigkeit und sozial-med. Dingen die zur Entscheidung bezüglich einer EM-Rente führen offentsichtlich keinerlei Ahnung und macht Sie nur " verrückt " damit und setzt ihnen nur einen Floh ins Ohr. Das sollten Sie nun mal langsam merken. Erst hat er ihnen zur Teilweisen EM-rente geraten - wurde abgelehnt und jetzt rät er ihnen weiter zu einem neuen Antrag. Was soll das ? Schuster bleib bei deinen Leisten ! Ein eneuter Antrag wird nichts bringen wenn der alte erst kürzlich abgelehnt wurde. Da müssten schon ganz neue med. Erkenntnisse päsentiert werden die der RV bisher nicht bekannt sind/waren und sich ERHEBLICH auf die Erwerbsfähigkeit negativ auswirken. Und einen " rechtlichen Anspruch " auf einen neuen, anderen (Teilzeit)-Arbeitsplatz haben Sie sicher nicht. So etwas gibt es nicht. Und sicher wird ihnen vorher auch niemand zusichern - wo ja keiner weiss welche Entscheidung die RV treffen wird - ob Sie ihren Arbeitsplatz behalten können. Auch im öffentlichen Dienst sind Sie heutzutage schnell weg vom Fenster wenn Sie ihre dem AG lt. Arbeitsvertrag geschuldete Arbeitsleistung und Arbeitszeit nicht mehr voll umfänglich erbringen können und er Sie auch nicht weiter beschäftigen will. Dann kann und wird er ihnen eben keinen Teilzeitarbeitsplatz anbieten und aus die Maus.
=//=am 10.07.2013 | 10:39
Ich gebe @Ramon in allem völlig recht! Ein Arzt, der seiner Patientin rät, einen neuen EM-Rentenantrag zu stellen, obwohl der 1. erst kürzlich abgelehnt wurde, hat wirklich keine Ahnung vom Sozialrecht. Wenn Sie meinen, dass Ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gemindert oder gefährdet ist, können Sie ja zunächst mal einen REHA-Antrag bei der DRV stellen. Vielleicht hilft Ihnen das ja schon im Moment weiter.
Petersam 10.07.2013 | 14:11
Ja das mit dem Rehaantrag ist eine gute Idee. Sollte nämlich auch selbiger von der RV abgelehnt werden weil man zu gesund dafür ist kann man sich einen EM-Antrag gleich schenken. Sollte aber eine Reha genehmigt werdenn kann man die dann auch nutzen um über diesen Umweg an eine EM-Rente zu gelangen. Sollte nämlich in der reha dann EM festgestellt werden wird meist die Rente gleich genehmigt.
Cosmaam 10.07.2013 | 14:21
Vielen Dank für den Tipp mit der Reha. Ich werde mit meinem Arzt darüber sprechen.
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