Dieses Forum beschäftigt sich mit Fragen zur Rentenversicherung und Altersvorsorge. Zu arbeits- und tarifvertraglichen Fragen kann ich Ihnen leider keine Auskünfte geben.
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Dieses Forum beschäftigt sich mit Fragen zur Rentenversicherung und Altersvorsorge. Zu arbeits- und tarifvertraglichen Fragen kann ich Ihnen leider keine Auskünfte geben.
Z.B. bei der Schwerbehindertenvertretung, dem Personalrat, der Gewerkschaft, dem Anwalt....Ganz so schnell sind sie den Job nicht los. Ein paar Infos dazu: In besagtem § wird eine unbefristete Berentung vorausgesetzt. Zudem müsste auch das Integrationsamt noch zustimmen. Bei der Zubilligung einer EM-Rente wird sehr oft eine Befristung ausgesprochen, dann ruht das Arbeitsverhältnis nur. Gleichzeitig ist auch der AG in der Pflicht, denn er muß prüfen, ob die Weiterbeschäftigung nicht auf einem anderen Arbeitsplatz möglich wäre. Sie können ggf. auch einen Antrag nach dem Teilzeit-und BefristungsG stellen und bei Genehmigung damit die AZ reduzieren. Sinnvollerweise sollten Sie sich weitergehend beraten lassen.Seitens meines Arztes war angedacht, dass ich bei einem positien EM-Rentenbescheid noch ca. 18 Std./wöchentl. arbeiten könnte. Es wäre in meiner Dienststelle auch kein Problem meine Arbeit in dieser reduzierten Teilzeit zu erledigen. Aber die Personalstelle beruft sich auf den § 33 Abs. 3 des TVöD/TV-H. Leider weiß ich auch nicht wo ich mich weiter informieren könnte!?
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