Hallo begrae,
bezüglich der Behinderung können Sie jederzeit beim Versorgungsamt einen "Verschlechterungsantrag" stellen (falls Sie aktuell "nur" einen Grad der Behinderung (GdB) von 40 haben). Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist u.a. ein GdB von mindestens 50 erforderlich. Die weitere Beschäftigung erhöht grundsätzlich Ihre Altersrente. Ich empfehle Ihnen, sich persönlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen.