Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Weiterbeschäftigung/Teilerwerbsminderung - Leistungsvermögen

von kajan09.11.2013 | 15:32
1674 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo! Ich habe einen Bescheid über eine befristete Teilerwerbsminderungsrente erhalten. Nun möchte der Arbeitgeber den Rentenbescheid und die Anlage von "Prüfung auf Teilzeitarbeitsplatz" sehen. Er sagt er könne sonst nicht seiner Fürsorgepflicht nachkommen (Öffentlicher Dienst) wenn er meine Einschränkungen nicht kennt. Im Rentenbescheid steht aber nichts über meine Einschränkungen, daher meine ich, der geht ihn eh nix an. In der Anlage zur Prüfung auf Teilzeitarbeit steht unter den Angaben über meine Leistungseinschränkung, es sei mir überlassen, ob ich sie dem Arbeitgeber zeigen will. Will ich aber nicht. Hat er denn ein Recht darauf? Er sagt, wenn ich weiter keine Angaben mache würde er eben allein entscheiden, wofür ich noch brauchbar wäre. Einen Gesprächstermin mit mir hat er abgesagt bzw. verschoben. Wie kann der AG mein Leistungsvermögen beurteilen? Muss er das und wenn ja in welcher Weise. Welche Angaben muss ich dazu machen? Welche darf ich für mich behalten? Weiterhin war er völlig entsetzt, dass ich nicht angekündigt habe, dass ich einen Rentenantrag gestellt hätte. Das muss ich doch aber auch nicht oder? Wäre er nicht bewilligt worden wäre ich schön doof dagestanden. Wer kann mir helfen? Ich habe Angst, dass über meinen Kopf hin irgendetwas entschieden wird ohne mit mir zu sprechen. kajan

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo kajan,

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu Fragen des Arbeitsrechts nicht positionieren kann. Allerdings können Sie die Anmerkungen von „Niki“ und „KSC“ in Ihre Überlegungen mit einbeziehen bzw. auch sich erst einmal allgemein beim Personal- oder Betriebsrat beraten lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Nikiam 09.11.2013 | 17:56
Ich würde sagen, ich würde die Unterlagen dem Arbeitsmedizinischen Dienst zeigen, aber niemals dem Personalbüro. Vermutlich muss der ohnehin eingeschaltet werden.
KSCam 09.11.2013 | 19:50
Wollen Sie dort in Teilzeit weiterarbeiten? Dann sollten Sie sich überlegen, ob Sie auf stur stellen und auf jedes gute Recht pochen oder kooperativ nach einer für beide gute Lösung Suchen. Die Gefahr ist, dass Ihr AG dann vielleicht auch nicht will?
=//=am 11.11.2013 | 17:15
Das Ganze ist für einen Laien etwas schwierig zu erklären: Vermutlich liegt bei Ihnen sowohl im bisher ausgeübten Beruf als auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ein Leistungsvermögen von 3 - unter 6 Stunden zu. Wenn Sie derzeit NICHT arbeitsunfähig sind und arbeiten, sind Sie vermutlich im Rentenbescheid darüber hingewiesen worden, dass bei Arbeitsaufgabe oder wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen keinen Teilzeitarbeitsplatz anbieten kann, Ihnen die volle EM-Rente (befristet) zusteht. Ihr Arbeitgeber muß Ihre Einschränkungen dann nicht im Detail, aber zumindest im Ansatz kennen. Denn er muß ja einen neuen (Teilzeit-)Arbeitsplatz für Sie suchen/finden und das kann er ohne Kenntnis gewisser Einschränkungen natürlich nicht. Da Sie im ÖD beschäftigt sind, sollten Sie zunächst alles mit Ihrem Personal-/Betriebsrat besprechen. Evtl. gibt es auch einen Schwerbehindertenbeauftragten, den man auch fragen kann, wenn man nicht schwerbehindert, aber berentet ist. Lassen Sie sich vorher am Besten nochmal von der DRV erläutern, was es mit dem Teilzeitarbeitsplatz auf sich hat, denn ich kann nur Vermutungen aufstellen. Es würde mich aber im nachhinein interessiern, ob ich richtig oder falsch gelegen bin.;-)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026