Hallo lapplandfee,
zu Frage 1:
Es gibt leider keine einheitliche Verfahrensweise der Rentenversicherungsträger bei der Anforderung von Befundberichten im Rentenverfahren. Daher hängt es vom einzelnen Rentenversicherungsträger ab, ob und ggf. in welchem Zeitpunkt er einem behandelnden Arzt eine Frist zur Übersendung der Unterlagen setzt.
Zu Frage 2 und 3:
Ohne Kenntnis der neuen Befunde kann man diese Fragen nicht beantworten. Geht aus den neuen Befunden eine relevante Besserung des Gesundheitszustandes hervor, könnte die Rente wegfallen. Geht daraus hingegen eine relevante Verschlechterung Ihrer Leistungsfähigkeit hervor, könnte das Vorliegen von befristeter oder unbefristeter voller Erwerbsminderung geprüft werden. Ebenso gut kann aus den neuen Befundberichten aber auch hervorgehen, dass eine befristete Weitergewährung der bisherigen Rente angezeigt ist.
Kurzum: Es ist alles möglich. Sie sollten das Ergebnis einfach abwarten.