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Experten-Antwort

Weiterbewilligung

von lapplandfee20.02.2017 | 16:58
1516 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine befristete Arbeitsmarktrente läuft im Mai 2017 aus, der Antrag auf Weiterbewilligung ist gestellt. Nach Rücksprache mit der Sachbearbeitung ist mein Antrag bereits beim sozial medizinischen Dienst bei der DRV. Befundberichte wurden von den genannten Ärzten angefordert, sind aber noch nicht zurück bei der DRV. Frage 1: Haben meine genannten Ärzte eine Frist bis zu welchem Zeitpunkt die Befunde bei der DRV vorliegen müssen. Dem soz. med Dienst haben die bereits vorliegenden Befunde seit Antragstellung, sowie neue Befunde, die ich bei Antragstellung eingereicht habe nicht ausgereicht, so dass die von mir aufgeführten Ärzte noch mal kontaktiert wurden. Frage 2: Ist dies ein Zeichen dafür, das die Rente generell nicht verlängert wird? Das, was die DRV jetzt von den Ärtzen anfordert, hatte ich alles bereits mitgeschickt. Oder Frage 3: Kann es sein, das die Arbeitsmarktrente in eine volle EM unbefristet geändert wird könnte.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo lapplandfee,

zu Frage 1:

Es gibt leider keine einheitliche Verfahrensweise der Rentenversicherungsträger bei der Anforderung von Befundberichten im Rentenverfahren. Daher hängt es vom einzelnen Rentenversicherungsträger ab, ob und ggf. in welchem Zeitpunkt er einem behandelnden Arzt eine Frist zur Übersendung der Unterlagen setzt.

Zu Frage 2 und 3:

Ohne Kenntnis der neuen Befunde kann man diese Fragen nicht beantworten. Geht aus den neuen Befunden eine relevante Besserung des Gesundheitszustandes hervor, könnte die Rente wegfallen. Geht daraus hingegen eine relevante Verschlechterung Ihrer Leistungsfähigkeit hervor, könnte das Vorliegen von befristeter oder unbefristeter voller Erwerbsminderung geprüft werden. Ebenso gut kann aus den neuen Befundberichten aber auch hervorgehen, dass eine befristete Weitergewährung der bisherigen Rente angezeigt ist.

Kurzum: Es ist alles möglich. Sie sollten das Ergebnis einfach abwarten.

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