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Experten-Antwort

Weiterbewilligung

von Ichselbst08.08.2016 | 16:44
1147 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, demnächst werde ich die Weiterbewilligung meiner befristeten Arbeitsmarktrente beantragen. Über die zeitliche Vorgehensweise bin ich bereits informiert. Ich bin Jahrgang 1962, GdB 50, habe eine erblich bedingte Erkrankung, die u.A. zur Berentung geführt hat und durch die ich immer wieder für längere Zeit ausfallen werde. Bevor mir die EM Rente bewilligt wurde war ich arbeitslos (Alg II). Sollte die EM/Arbeitsmarktrente NICHT Weiterbewilligt werden, müsste ich mich dem Jobcenter wieder zur Verfügung stellen, wäre aber mit den Leistungseinschränkungen, meinem Alter, dem GdB und der vorausgegangenen EM Rente vielleicht nicht mehr vermittelbar, bzw. würden potentielle Arbeitgeber mich evtl. nicht einstellen. Könnte das JC mich dann dazu auffordern erneut einen Rentenantrag zu stellen? Wie geht es dann weiter? Klagen möchte ich nicht, sollte der Weiterbewilligungsantrag nicht genehmigt werden. Danke für ernst gemeinte Antworten von kompetenten Nutzern

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ichselbst,

wir schließen uns den Ausführungen von KSC an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

KSCam 08.08.2016 | 18:46
Wird die Weiterbewilligung nicht verlängert, melden Sie sich beim Jobcenter und beantragen ALGII, Klagen gegen die "Nichtverlängerung müssen Sie nicht wenn Sie das nicht wollen. Und wenn das Jobcenter Sie (oder Sie selbst sich) irgendwann wieder für erwerbsgemindert halten würde und Sie zum Rentenantrag auffordert, ja dann stellen Sie eben wieder einen Rentenantrag. Auch der kann dann wieder bewilligt oder abgelehnt werden. Neues Spiel, neues Glück......:)
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