Hallo Ü 58,
die Statistikdaten aller einzelnen Rentenversicherungsträger liegen uns nicht vor. Bei der Weiterbewilligung einer Erwerbsminderungsrente handelt es sich ohnehin stets um eine individuelle Entscheidung. Ebenso handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, ob zur Überprüfung der Weitergewährung ein neues Rentengutachten benötigt wird, oder ob anhand der eingereichten ärztlichen Unterlagen eine Entscheidung nach Aktenlage getroffen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung