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Experten-Antwort

Weiterbewilligung der Erwerbsminderungsrente bei Morbus Crohn

von Jessica 17.12.2012 | 01:12
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3 Antworten

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Hallo. Eine Frage beschäftigt mich schon länger und komm auch daher nicht mehr zur Ruhe. Ich beziehe volle Erwerbsminderungsrente, die befristet ist bis 2013. Habe zudem ein Stoma was mich sehr belastet und einschränkt, da ich mich kaum unter Leute traue und es auch mit täglichen Schmerzen verbunden ist. Das Stoma ist ist noch dazu verbunden mit dem Dünndarm und ist dauerhast aktiv, so das auch ständig eine Toilette in der Nähe sein muss. Arztbesuche hatte ich schon länger keine, da die Schmerzen von den Dünndarmabsonderungen kommen und ein Arzt da auch nichts gegen machen kann. Nun meine Frage Habe ich eine Chance auf weiterbewillgung? Bin zwar erst 31 Jahre alt, aber man kann dieses Stoma nicht mehr zurück verlegen, da das Risiko zu hoch ist. Auf schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen Liebe Grüße Jessy

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.12.2012 | 10:40

1. Zu gegebener Zeit sollten Sie einen Antrag auf Weiterbewilligung der Zeitrente stellen.

2. Sofern die medizinischen Voraussetzungen vorlegen erfolgt eine Weiterbewilligung der Zeitrente. Ob diese Voraussetzung vorliegt wird im Rahmen einer Begutachtung oder durch Vorlage von Befundberichten etc. geklärt.

2 Antworten

???am 17.12.2012 | 08:06
Keinem User hier ist bekannt, mit welchen Diagnosen und daraus resultierenden Einschränkungen bei der Arbeit Ihre Rente bewilligt wurde. Auch kann hier niemand beurteilen, inwieweit sich Ihr Gesundheitszustand gebessert/nicht verändert/verschlechtert hat. Eine sinnvolle Antwort auf Ihre Frage ist daher kaum möglich. Wenn sich Ihr Gesundheitszustand nicht verändert hat, sollte die Rente problemlos weitergewährt werden.
Klaus-Peteram 17.12.2012 | 08:36
Mit Morbus Chrohn und einem Stoma sind viele Leute Vollzeit erwerbsfähig und andere gar nicht mehr. Und das unabhängig vom Alter. Einige Leute " stecken " diese Erkrankung und vor allem deren Begleitumstände ganz gut weg - andere weniger oder gar nicht. Insofern muss und wird das ganze immer im Einzelfall genau betrachtet und welche Einschränkungen/Beschwerden hinsichtlich der Erwerbsfähigkeit bestehen. Dies tut der med. Dienmst dann im Rahmen der Prüfung des Rentenverlängerungsantrages. Im Voraus kann man also zum jeweiligen Einzelfall ohne genaue Kenntnisse selbigem nichts sagen. " was mich sehr belastet und einschränkt, da ich mich kaum unter Leute traue und es auch mit täglichen Schmerzen verbunden ist. " Diese Aussage deutet allerdings stark daraufhin, das ihre körperliche Erkrankung bereits psychische Erkrankungen hervorgerufen hat. Dies ist bei dieser Art der Erkrankung so ungewöhnlich nicht. Ich empfehle ihnen darum dringend sich in Behandlung bei einem Psychiater zu begeben. Einerseits um sich hier gesundheitlich helfen zu lassen und anderesreits aber auch wegen der nächstes Jahr anstehenden Rentenverlängerung. Sollte bei ihnen eine psychsiche Erkrankung(en) bestehen ( z.b. eine Depression etc. ) müssen diese erstmal klar daignostiziert werden und das nur von einem Facharzt. Sie sollten diese Erkrankungen dann beim Verlängerungsantrag ihrer Rente unbedingt und vorrangig ins Verfahren mit einbringen. Dies KÖNNTE entscheidend dazu beitragen das man ihre Rente verlängert. Hier noch ein Link zu einem Stoma Forum ( falls noch nicht bekannt ) : http://www.stoma-forum.de/
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