Der Rentenversicherungsträger wird im Fall einer Prüfung zur Weitergewährung einer medizinischen Rente sowohl die allgemeinen als auch die medizinischen Voraussetzungen erneut prüfen.
Wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert haben sollte, dann sollten Sie dies auf jeden Fall erneut angeben und ggf. auch die Ärzte bei denen Sie sich momentan in ärztlicher Behandlung.