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Experten-Antwort

Weiterbewilligung EM-Rente - neuer Bescheid ?

von EM-Renter28.05.2014 | 11:10
1177 Ansichten
3 Antworten

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Ich habe eine etwas technische Frage : wenn jemand eine befristete teilweise EM-Rente (keine AM-Rente) bezieht, also ein Leistungsvermögen von weniger als 6 h pro Tag hat, und einen Antrag auf Weiterzahlung dieser Rente stellt - werden dann von Amts wegen durch die DRV alle Anspruchsvoraussetzungen neu überprüft - also auch, ob sich das Restleistungsvermögen inzwischen verschlechtert hat ? Oder prüft die DRV in einem solchen Fall bei einem Weiterzahlungs-Antrag nur, ob die Voraussetzungen für eine teilweise EM weiterhin vorliegen ? Was ich meine : kann es sein, dass die DRV von sich aus zu dem Ergebnis gelangt, dass inzwischen die Voraussetzungen für eine volle EM vorliegen und stuft dann den Rentner auf eine volle EM-Rente hoch ? Oder muss der EM-Renter, um eine solche Hochstufung zu erreichen, einen komplett neuen Rentenantrag bei der DRV stellen - und keinen Antrag auf Weiterzahlung seiner teilweisen EM-Rente ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Rentenversicherungsträger wird im Fall einer Prüfung zur Weitergewährung einer medizinischen Rente sowohl die allgemeinen als auch die medizinischen Voraussetzungen erneut prüfen.

Wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert haben sollte, dann sollten Sie dies auf jeden Fall erneut angeben und ggf. auch die Ärzte bei denen Sie sich momentan in ärztlicher Behandlung.

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2 Antworten

KSCam 28.05.2014 | 12:37
Wenn dieser Rentner denkt, dass sich sein Leistungsvermögen soweit verschlechtert hat, sollte er das in seinem Verlängerungsantrag zum Ausdruck bringen und entsprechende Belege dazugeben. Es wäre doch sehr naiv, nichts davon zu sagen, aber zu hoffen, dass irgendjemand das schon merken wird. Das kann klappen oder auch nicht, aber der Zusatz im Antrag tut doch nicht weh.
oder soam 28.05.2014 | 12:42
Der Vordruck zur Weitergewährung frägt ausdrücklich, ob sich bereits berücksichtigte Erkrankungen verändert haben - wenn ja, inwiefern und ob neue Krankheitsbilder hinzu getreten sind. Hilfsweise können Sie den R215 beifügen, in welchem Sie die für Sie besonders wichtigen, weil krank machenden, Umstände darlegen können. Da man immer nur die EM-Rente als solche beantragen kann wird immer (Erst- und Folgeantrag) das gesamte Bild einer EM (voll, teilweise (mit und ohne AM), teilweise bei BU) abgeprüft!
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